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Das Gesundheitssystem wird fast jährlich überarbeitet. Nicht immer zur großen Begeisterung der Versicherten, die im Regelfall mit immer neuen Kürzungen bei Leistungen im Kontrast zu höheren Kosten belastet werden. Inzwischen reden viele Verbraucher schon von einer Medizin, die in zwei Klassen unterteilt ist. Auch wenn die Verbraucher die Einführung der Praxisgebühr noch heute - nach Jahren - teilweise mit Empörung diskutieren, ist das Ende der Reformierung unseres Gesundheitssystems noch längst nicht erreicht.
Im Jahr 2008 wurden auch wieder wesentliche Veränderungen in Leistungen erwirkt. Die Pflicht zur Krankenversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Reform. So werden alle Bürgerinnen und Bürger zwar in unterschiedlicher Form, aber dennoch zur Krankenversicherungspflicht herangezogen.
Weiterhin sind Versicherte künftig verpflichtet, einen Gesundheitscheck bzw. eine Vorsorge in den empfohlenen Abständen vorzuweisen. Diese Regelung gilt für alle Versicherten, die am 1. April 2007 45 Jahre und älter sind. Hintergrund ist, dass bei einer späteren chronischen Erkrankung im Falle der nicht stattgefundenen Vorsorgeuntersuchungen Leistungsübernahmen von den Versicherungen verweigert werden dürfen. Ausgeschlossen von dieser Regel sind chronische Erkrankungen, die auch im Rahmen einer regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung nicht vermieden werden könnten.
Die Entlastung von chronisch Kranken ist dahingehend geregelt, dass diese nur ein Prozent ihres jährlichen Haushaltseinkommens in die Selbstbeteiligung an Medikamentenkosten investieren müssen. Aber auch hier finden inzwischen Einschränkungen statt, denn als Bedingung für diese eingeschränkte finanzielle Beteiligungspflicht muss der chronisch Kranke sich therapiegerecht verhalten. In der Praxis heißt das, dass ein solcher Patient sich auf Anraten seines behandelnden Arztes auch in Chronikerprogramme seiner Kasse einbinden lassen muss. Tut er dies nicht, muss er ab sofort mit einer zweiprozentigen Belastung seines Haushaltseinkommens rechnen. Auch die Definition der chronischen Erkrankung ist streng geregelt. So muss der Patient über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr einmal pro Quartal die Praxis aufgesucht haben und zusätzlich pflegebedürftig nach Stufe zwei oder drei sein, eine Behinderung von mindestens 60 Prozent nachweisen oder vom Arzt hinsichtlich seiner Erkrankung als dauerhaft medizinisch behandlungsbedürftig eingestuft werden, um Verschlimmerungen der Erkerankung zu vermeiden oder die Lebensqualität zu verringern.
Weitere Reformen lassen wohl nicht lange auf sich warten und so lässt sich fast schon sagen: Glücklich schätze sich, wer privat versichert ist.
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