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Galt die Krankenversicherung auch im Bereich der gesetzlichen Absicherung vor Jahren noch als völlig ausreichend und gut in den Leistungen, so lässt sich im Zuge der zahlreichen Gesundheitsreformen inzwischen schon fast behaupten, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur noch eine Grundabsicherung darstellt, die zudem nur gewährt wird, wenn die versicherte Person sich an zahlreiche auferlegte Pflichten hält.
So waren bereits die Zuzahlungen zu Zahnersatz und verschiedenen anderen Zahnbehandlungen der Reform unterstellt. Inzwischen muss jeder Versicherte, der irgendwann einen Zahnersatz bezuschusst bekommen möchte, ein sogenannten Checkheft des behandelnden Arztes vorlegen, der darin wiederum die regelmäßigen Kontrollen bescheinigt. Anders herum heißt dass, wer nicht mindestens einmal jährlich bei seinem behandelnden Arzt vorstellig wird, verliert enorme Ansprüche hinsichtlich der Bezuschussung von Zahnersatz.
Ein weiterer gravierender Einschnitt hinsichtlich der Gesundheitsreform war die Einführung der Praxisgebühr, die inzwischen fast jeder Versicherte einmal im Quartal in Form von 10 Euro Zuzahlung zur leisten hat. Die Verärgerung hierüber ist bei den Verbrauchern auch nach Jahren noch nicht abgeebbt.
Auch die Einschränkung der Zuzahlungsverpflichtung ist großen Veränderungen unterworfen. Zwar dürfen sich chronisch Kranke weiterhin darüber freuen, dass sie lediglich mit einem Prozent ihres Jahreshaushaltseinkommens zur Kasse gebeten werden, wenn es um Zuzahlungen zu Rezepten, Praxisgebühren etc. geht. Allerdings ist die Einschränkung hier darin bedingt, dass vom behandelnden Arzt vorgeschlagene Chronikerprogramme, die Krankenkassen anbieten, auch wahrgenommen werden. Das heißt im Klartext, dass der Diabetiker, der sich vehement gegen eine Diabetikerschulung wehrt, im schlimmsten Falle künftig mit zwei Prozent seines Haushaltseinkommens pro Jahr in die Zuzahlung genommen wird.
Weitere Reformen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen werden somit nicht länger auf sich warten lassen, um die gesetzlichen Krankenversicherungen hinsichtlich des Kostenaufkommens zu entlasten. Nicht vergessen werden sollte, dass die Bevölkerung stetig höhere Lebenserwartung hat - kostenpflichtige Behandlungen werden sich als mehren.
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