Die Beitragsbemessungsgrenze in der privaten Krankenversicherung hat, bezogen auf die herkömmlichen Tarife, keine Relevanz. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung errechnen sich die Monatsbeiträge nicht mittels der Höhe des Einkommens, sondern sie orientieren sich an anderen Kriterien. Dazu gehören das Eintrittsalter, das Geschlecht, der aktuelle Gesundheitszustand, Vorerkrankungen und besondere individuelle Risiken des Versicherten.
Einen besonderen Stellenwert nimmt die Versicherungspflichtgrenze ein. In der privaten Krankenversicherung kann derjenige versichert werden, der mit seinem Jahreseinkommen in drei aufeinander folgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, die im laufenden Jahr 2011 bei 50.850 € liegt. Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann ein Wechsel zu einem privaten Anbieter vollzogen werden.
In die private Krankenversicherung wechseln darf nicht der Versicherte, dessen Einkommen darunter liegt, es sei denn, es liegt ein freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherungsschutz vor. Dieser Personenkreis darf ohne Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu einem privaten Versicherungsunternehmen wechseln.
Für alle anderen Kassenmitglieder besteht die Möglichkeit, den gesetzlichen Schutz durch eine private Krankenzusatzversicherung aufzustocken. Auch wer die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet und nicht zum Personenkreis der freiwillig gesetzlich Versicherten gehört, kann also in den Genuss privatversicherter Leistungen kommen.
Eine besondere Relevanz bekommt die Beitragsbemessungsgrenze in der privaten Krankenversicherung, wenn es um den am 1. Januar 2009 eingeführten Basistarif geht. Diese Tarifvariante muss seit diesem Stichtag von allen Privatversicherern angeboten werden. Zudem gilt hier, dass kein Antragsteller abgelehnt werden darf. Nicht erlaubt hat der Gesetzgeber, dass Zuschläge für besondere Risiken berechnet oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden.
Der Basistarif entspricht nicht nur in seinen Leistungen dem Angebot der Krankenkassen, sondern auch in Bezug auf die Beitragsbemessungsgrenze. In der privaten Krankenversicherung gelten die rechtlichen Bestimmungen, dass die Beiträge im Basistarif an den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst werden müssen. Im Basistarif gilt für Erwachsene ab einem Alter von 21 Jahren, dass höchstens rund 581 € monatlich für den Krankenversicherungsschutz berechnet werden dürfen.
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