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Private Krankenversicherung

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Private Krankenversicherung - Wissen

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Private Krankenversicherung (PKV) Wissen

Steuerliche Absetzbarkeit der privaten Krankenversicherung

Das Bürgerentlastungsgesetz soll finanzielle Entlastungen in Aussicht stellen und auch die steuerliche Absetzbarkeit der privaten Krankenversicherung wird berücksichtigt. So hatte das Bundesverfassungsgericht zu Beginn des Jahres 2008 festgestellt, dass die bis dahin geltende steuerliche Behandlung von Beiträgen in die private Kranken- und Pflegeversicherung nicht mit geltendem Recht zu vereinbaren ist. Das Gesetz hat hier für grundlegende Veränderungen gesorgt, so dass die steuerliche Absetzbarkeit der privaten Krankenversicherung gewährleistet ist und zwar in der Höhe, die auch gesetzlich Versicherten bei der Absetzbarkeit ihrer Gesundheitskosten zugesprochen wird.

Bestimmte Kriterien legen das Volumen für die steuerliche Absetzbarkeit der privaten Krankenversicherung fest und es gilt, dass die Beiträge, die für einen Leistungsumfang entrichtet werden, die über dem der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, nicht steuerlich berücksichtigt werden. Dazu gehören Versorgungsstandards wie eine Chefarztbehandlung oder eine Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Beim Fiskus werden nur Beiträge steuerlich berücksichtigt, die zugunsten einer privaten Krankenversicherung eingesetzt werden, sofern diese der Finanzierung der Basisabsicherung dienen oder Beiträge, die für die private Pflegepflichtversicherung geleistet werden.

Wurde vom Steuerpflichtigen ein Basistarif abgeschlossen, bedeutet dies für die steuerliche Absetzbarkeit der privaten Krankenversicherung, dass alle Beitragsanteile, abzüglich der, die auf ein Krankentagegeld entfallen, beim Finanzamt in voller Höhe angerechnet werden. Sichert sich ein Kunde mit einem privaten Tarif über die Leistungen eines Basistarifs hinaus ab, werden die Beiträge in einen absetzbaren und einen nicht anrechenbaren Teil gesplittet. Eine spezielle Verordnung regelt dieses Verfahren, so dass die private Versicherungsgesellschaft festlegen kann, in welchem Umfang ein Tarif der Basisabsicherung dient und somit relevant ist für die steuerliche Absetzbarkeit.

In der privaten Krankenversicherung gilt, dass ein Tarif, der lediglich Leistungen auf dem Niveau eines Basistarifs ausweist, komplett steuerlich geltend gemacht werden kann. Sobald ein Tarif auch Leistungen beinhaltet, die einen besonderen Komfort im Falle einer Behandlung einschließen, wird eine steuerliche Absetzbarkeit nicht in Aussicht gestellt.

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