Im Bereich der zahnärztlichen Leistungen ist die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren mehr und mehr eingeschränkt worden.
Als Versicherter haben Sie in der Regel Anspruch auf Kostenersatz für die Zahnarztleistung, die sich im normalen Rahmen bewegt. Vorsorge, Zahnreinigungen und viele weitere Leistungen sind von der Erstattung inzwischen ausgenommen. Auch im Bereich Zahnersatz haben sich für gesetzlich Krankenversicherte gravierende Änderungen ergeben. So wird inzwischen von den Krankenkassen ein sogenannter Regelkostenbetrag übernommen, der bei etwa 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten liegt. Außerdem muss die günstigste Möglichkeit für den Zahnersatz gewählt werden. Die private Krankenversicherung bietet hierbei bessere Leistungsmöglichkeiten an.
Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung als Vollversicherung abgeschlossen haben, können Sie bei den meisten Versicherungen Art und Umfang der zahnärztlichen Leistungen in Ihrer privaten Krankenversicherung selbst bestimmten.
Bis zu 100 Prozent Kostenerstattung ist möglich. Auch Vorsorgeleistungen und eine bessere Materialauswahl gehören in der Regel zum Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung im Bereich der zahnärztlichen Leistungen. Die Verschlechterung der gesetzlichen Versorgung hat in den letzten Jahren zu einem starken Zuwachs bei den privaten Zahnzusatzversicherungen gesorgt. Damit haben Sie auch als gesetzlich Krankenversicherter die Möglichkeit, die Leistungen bei der zahnärztlichen Behandlung und beim Zahnersatz aufzuwerten. Hierfür stehen Ihnen unterschiedliche Variationen der privaten Zahnzusatzversicherung zur Auswahl.
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Eine Variante, einen zusätzlichen Erstattungsfaktor zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erreichen, ist die Verdoppelung des Regelkostenzuschusses.
Gegen einen geringen monatlichen Beitrag zahlt Ihnen die private Zahnversicherung denselben Betrag, den auch Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Damit reduzieren Sie Ihren Eigenanteil beim Zahnersatz erheblich. Allerdings wird auch bei der Regelkostenzuschussverdoppelung immer die günstigste Versorgung maßgebend sein.
Wenn Sie Wert auf eine höherwertige Materialauswahl, auf den Einschluss einer Implantatversorgung und auf Vorsorgemaßnahmen zum Erhalt Ihrer Zähne legen, benötigen Sie eine Zahnzusatzversicherung, die alle Kosten prozentual übernimmt. Dabei ist die Erstattungshöhe das maßgebliche Kriterium für die Beitragsberechnung. Wenn Sie als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst beihilfeberechtigt sind, müssen Sie die Zahnzusatzversicherung nur über den Prozentsatz abschließen, den die Beihilfe nicht abdeckt.
Bei allen anderen Versicherten, auch wenn es sich um einen Zusatz zur gesetzlichen Krankenversicherung handelt, sollte mindestens eine 80-prozentige, besser aber eine vollständige Abdeckung der anfallenden Kosten im Leistungsangebot enthalten sein.
So können Sie sicher sein, dass Sie sich bei der Auswahl von notwendigem Zahnersatz das beste Material mit einem nur sehr geringen Eigenanteil leisten können. Vergleichen Sie vor dem Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung auf jeden Fall, welche Leistungen im Versicherungsumfang enthalten sind. Dabei gilt, je früher Sie eine solche Zusatzversicherung abschließen, umso günstiger ist die Prämie.