1. Wer ist mein Ansprechpartner?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: Dirk Natschke Versicherungsmakler. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 037296-927390, per E-Mail an sach@tarifcheck24.de oder per Post: Dirk Natschke Versicherungsmakler, Schillerstr. 3, 09366 Stollberg.
2. Wann ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Sie können jederzeit in die Lage kommen, eine rechtliche Auseinandersetzung führen zu müssen oder sich Rat bei einem Anwalt holen zu müssen. Eine Rechtsschutzversicherung kann dann dafür sorgen, dass sie ohne übermäßige finanzielle Belastung Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können.
Probleme mit den Mietern, eine ungerechtfertigte Kündigung des Arbeitsplatzes , Ärger mir dem Finanzamt oder ein Verkehrsunfall sind nur einige Beispiele des täglichen Lebens, die es notwendig machen können, sich besser fachkundigen Rat zu holen oder sich vor Gericht vertreten zu lassen. Die Kosten eines Rechtsstreits sind nur schwer kalkulierbar.
Eine Rechtsschutzversicherung sichert Sie ab und übernimmt die Kosten, die in Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen entstehen können. Abgedeckt sind dadurch die Kosten für den Rechtsanwalt, Gutachterkosten, Auslagen für Zeugen und ähnliches.
3. Welche Arten von Rechtsstreitigkeiten umfasst eine Rechtsschutzversicherung?
Es gibt verschiedene Rechtsgebiete, für die man eine Versicherung abschließen kann:
Dabei haben Sie die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung nur für einen oder mehrere Teilbereiche abzuschließen. Also nur Verkehrs-Rechtsschutz oder nur Privat-Rechtsschutz. Mit der Kombination mehrerer Rechtsgebiete stellen Sie sich aber in der Regel wesentlich günstiger.
4. Was deckt der Privat-Rechtsschutz ab?
Sämtliche Lebensbereiche Ihres privaten Umfeldes sind damit abgesichert, dazu gehören Basis-Bereiche wie das Vertragsrecht, der allgemeine Schadensersatz, Belange des Steuerrechts und der Sozialgesetze, Familien-, Erbrecht und Unterhaltsangelegenheiten.
Die Rechtsschutzversicherung kann sowohl für Selbstständige als auch für Nichtselbständige zu jeweils unterschiedlichen Konditionen abgeschlossen werden. Die Einzelheiten und der Umfang des Versicherungsschutzes werden vertraglich vereinbart.
5. Welche Bereiche sind durch den Verkehrs-Rechtsschutz abgesichert?
Damit sichern Sie sich fachliche Hilfe in allen rechtlichen Streitfällen, die durch Ihre Teilnahme im Straßenverkehr auf Sie zukommen können. In Ihrer Eigenschaft als Halter, Eigentümer oder auch Beifahrer eines Fahrzeuges kann es immer wieder Situationen geben, die die Wahrnehmung Ihrer Interessen durch einen Anwalt erforderlich machen. Den gleichen Schutz genießen Sie auch, wenn Sie einen Dienstwagen fahren.
Ganz grundsätzlich ist dabei zu unterscheiden zwischen einer allgemeinen Verkehrs-Rechtsschutzversicherung und Fahrzeug-Rechtsschutzversicherungen.
Beim Fahrzeug-Rechtsschutz ist nur ein ganz bestimmtes, im Versicherungsschein bezeichnetes Fahrzeug versichert. Bei der Entscheidung, welche Rechtsschutzversicherung für Sie den besten Schutz bietet, hilft Ihnen das Versicherungsmaklerbüro Natschke gerne weiter.
6. Was ist durch den Mieterrechtsschutz oder Eigentümer-Rechtsschutz abgedeckt?
Bei der Mieter-Rechtsschutzversicherung sind Sie dann abgesichert, wenn es in Ihrem Wohnumfeld zu gerichtlichen oder außergerichtlichen Schwierigkeiten kommt. Bei Kündigungen wegen Eigenbedarf oder überzogenen Mietforderungen, die sich nur mit Hilfe eines Anwaltes klären lassen. Oft genügt ein fachlich fundiertes Schreiben mit dem Briefkopf eines Anwaltes, um Interessenlagen abzuklären und Ansprüche zu sichern. Mancher Gerichtsprozess mit offenem Ausgang ist dadurch schon abgewendet worden.
Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie die Wohnung als Hauptwohnsitz selbst bewohnen. Sofern Sie darüberhinaus Nebenwohnsitze haben, müssen Sie für diese Wohnungen einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen.
7. Eine Berufs-Rechtsschutzversicherung, wann brauche ich Sie?
Im Falle einer strittigen Kündigung oder wenn Sie gezwungen sind, sich gerichtlich wegen Urlaubs-, Lohn oder Gehaltsansprüchen zu wehren, sichert Sie eine Berufs-Rechtsschutzversicherung vor den daraus resultierenden Kosten ab. Auch wenn Sie einen noch so sicheren Arbeitsplatz haben, kann es irgendwann doch erforderlich werden, sich Rat und Hilfe von einem Fachanwalt zu holen, um im Streitfall teure Folgekosten zu vermeiden. Ein Anwalt Ihrer Wahl, Übernahme der Kosten für Gericht und Sachverständige können dafür Sorge tragen, Ihre Rechte umfassend und kompetent zu vertreten.
8. Was ist mit meiner Familie? Muss ich für jedes Mitglied eine eigene Versicherung abschließen?
Nein, es genügt wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung zum Familientarif abschließen. Sowohl Ihr Ehepartner und ihre Lebenspartnerin / Lebenspartner, mit dem Sie in einer häuslichen Gemeinschaft leben sind dann automatisch mitversichert. Als Nachweis, dass Ihr nichtehelicher Partner mit Ihnen eine Haushaltsgemeinschaft bildet, genügt ein Auszug aus dem Melderegister.
Das gleiche gilt für ihre minderjährigen Kinder und die minderjährigen Kinder der Lebenspartner. Sofern diese die Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben, genießen diese bis zum Alter von 27. Jahren den vollen Rechtsschutz über Ihre Versicherung.
9. Habe ich eine freie Anwaltswahl?
Innerhalb der EU-Staaten können Sie den Anwalt, der Ihre Interessen vertreten soll, frei wählen. Beachten Sie bitte, dass die Höhe der durch die Rechtsschutzversicherung übernommenen Anwaltskosten sich an der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) orientiert. Frei vereinbarte Honorare können daher nur in Höhe der gültigen Sätze entsprechend dieser Gebührenordnung Vorschriften übernommen werden.
10. Wir hoch ist die Wartefrist, bevor ich Leistungen in Anspruch nehmen kann?
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich nach einer Frist von 3 Monaten, bei erstmaligem Abschluss eines Versicherungsvertrages. Bei einem Wechsel der Versicherung gilt diese Wartezeit nicht, sofern es keine zeitliche Unterbrechung zwischen den beiden Versicherungsverträgen gibt, und der Nachfolgevertrag nahtlos anschließt. In diesem Fall genießen Sie bei einem eingetreten Schaden sofort den vollen Versicherungsschutz.
Ein Wechsel des Vertrages ist zum Ende der Versicherungsjahres oder der Vertragslaufzeit möglich.
11. Gibt es spezielle Bedingungen, für den Vertragsabschluss als Selbstständiger?
Sofern Sie im letzten Kalenderjahr mehr als 12.000 EURO Grundumsatz aus gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger Tätigkeit erzielt haben, gelten Sie als Selbstständer.
12. Welche Tatbestände sind ausgeschlossen?
Bei vorsätzlichen, grob fahrlässigen Straftaten wie Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug greift der Versicherungsschutz nicht. Auch wenn Sie Strafanzeigen stellen, werden Folgekosten nicht durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
13. Welche Rechtsgebiete deckt der Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige ab?
Im Prinzip können für Firmen und Selbstständige die gleichen Rechtsgebiete wie für Nicht-Selbstständig Beschäftigte abgedeckt werden. Daneben sind in der Regel auch sämtliche Angestellte des Versicherungsnehmers mitversichert.
14. Welche Kosten bekommen Sie in Ihrer Rechtschutzversicherung erstattet?
Wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen möchten, können Sie im Allgemeinen mit der vollständigen Erstattung von Kosten rechnen, die im Rahmen Ihrer jeweiligen Rechtsschutzversicherung erstattungsfähig sind. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihren Versicherungsgeber über einen Versicherungsfall informieren und sich die Kostenübernahme schriftlich zusichern lassen.
Als Rechtsschutzversicherter gehört es zu Ihren Obliegenheiten, Ihrem Versicherer vor einer Verfahrensanstrengung die Möglichkeit zu geben, die Erfolgsaussichten eines außer- oder gerichtlichen Verfahrens zu prüfen. Schätzt Ihr Rechtsschutzversicherer die Aussicht auf Erfolg als mangelhaft oder nicht gegeben ein, wird er die Beteiligung am Verfahren ablehnen. Sie können das Verfahren dennoch durchführen, tragen hierbei jedoch das volle Kostenrisiko selbst.
Sagt Ihnen der
Versicherer eine Kostendeckung zu, bezahlt er die Gebühren eines von Ihnen frei gewählten Rechtsanwalts. Bei Zivilprozessen im Inland gehören auch
die Kosten für einen Korrespondenzanwalt dazu, wenn der Prozess über 100 Kilometer entfernt vom Wohnort stattfindet. Zu den übernommenen Gerichtskosten
zählen auch Zeugengelder und Verfahrenskosten. Dies gilt gleichfalls für Kosten der gerichtlich bestellten Sachverständigen. Wenn Sie den Gerichtsprozess
verlieren, trägt der Versicherer die Kosten der Gegenpartei. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören auch Gutachtenkosten der technischen
Sachverständigen, die im Rahmen von Verkehrs- und Bußgeldsachen, Fahrzeugkauf- und Reparaturvertragsstreitigkeiten hinzugezogen werden.
Kosten
bei Verurteilung wegen grober Fahrlässigkeit müssen Sie dem Versicherer erstatten.
15. Welche Leistungen können von einem Verkehrs-Rechtsschutz erwartet werden?
Der Verkehrsrechtsschutz erstreckt sich auf mehrere Rechtsschutzbereiche. In jedem dieser Bereiche werden Ihre rechtlichen Interessen vor Gericht oder Behörden vertreten und die erforderlichen Kosten für Gericht und Anwälte übernommen. In einer Verkehrsrechtsschutzversicherung finden sich Leistungen von Schadensersatzrechtsschutz, Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht und Strafrechtsschutz. Weiterhin zählen der Steuerrechtsschutz vor Gerichten, der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen sowie der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz zum Leistungsbereich. Bei Strafverfahren darf allerdings nicht der Straftatbestand einer Vorsatzhandlung vorliegen. Wenn Sie die optimalen Leistungen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung wahrnehmen möchten, müssen Sie sich meist für eine bestimmte Versicherungsvariante entscheiden. Sie haben die Wahl zwischen dem Familien-Verkehrsrechtsschutz sowie den Verkehrsrechtsschutz als Fahrer- oder Fahrzeugversicherung. Beim Familien-Verkehrsrechtsschutz ist der umfangreichste Versicherungsschutz gegeben. Dieser lohnt sich bereits ab einem zweiten Auto und bei Familien mit Kindern. Es sind allerdings nicht nur die zur Familie gehörenden motorisierten Fahrzeuge (manchmal bedürfen Zweiräder gesonderter Absicherung) und deren Benutzung im Straßenverkehr versichert. Das gilt auch, wenn Familienmitglieder mit dem Mietwagen, mit dem Fahrrad oder als Fußgänger unterwegs sind.
16. Ich habe bereits eine Rechtschutzversicherung, möchte aber wechseln. Was ist zu tun?
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und diese wechseln möchten, bedarf es der ordentlichen Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres. Wenn Sie für einen taggenauen Übergang sorgen, entfällt die sonst übliche Wartezeit von drei Monaten. Führt der Wechsel zu einem Neuvertrag, müssen Sie die dreimonatige Wartezeit überstehen.
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