Sie zahlen einem Versicherer eine Prämie in bestimmter Höhe
Dieser ist daraufhin verpflichtet, gewisse Leistungen für Sie in einem vereinbarten Umfang zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zu erbringen. Für die jeweiligen Vertragsparteien ergeben sich gemäß Versicherungsvertragsgesetz bestimmte Rechte, Pflichten und Obliegenheiten. Da sich eine Vielzahl von Rechtsschutzarten versichern lässt, werden für spezielle Rechtsschutzversicherungsleistungen neben allgemeinen oft besondere Bedingungen vereinbart. Sie können auf Rechtsschutzversicherungen immer dann zurückgreifen, wenn es um Streitereien mit einem Vermieter, beim Gebrauchtwagenkauf und um den alltäglichen Nachbarschaftsstreit geht.
Sie können praktisch für jede Situation eine Rechtschutzversicherung nutzen, allerdings hängt dies von den versicherten Risiken ab.
Mit einem privaten Rechtsschutz können Sie beispielsweise keine Streitereien aufgrund Ihrer gewerblichen Tätigkeit absichern. Ihr Versicherungsvertreter wird die Frage nach der Notwendigkeit für eine Rechtsschutzversicherung sicherlich mit einem ja beantworten. Es gibt eine Reihe von Risikokandidaten, die trotz größter Vorsicht schnell in einen Streitfall verwickelt werden können. Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, ist es von Vorteil einen Verkehrs-Rechtsschutz zu besitzen. Wenn Sie auch im Urlaub im Ausland Auto fahren, macht ein Rechtsschutz noch mehr Sinn. Kommt es zu Unfällen, kann es vorkommen, dass Sie lediglich aufgrund einer Kaution eine Haftstrafe abwenden und ausreisen können.
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Wenn Sie den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung in Erwägung ziehen, sollten Sie vorher prüfen, was tatsächlich mitversichert ist.
Selbst wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, ist nicht jeder Streitfall automatisch versichert. Wenn es zu Streitigkeiten zwischen den versicherten Personen kommt, zahlt eine private Familien-Rechtsschutzversicherung nur sehr selten in ausgewählten Tarifen. Klagen, die gegen den Rechtsschutzversicherer selbst zielen, werden auf keinen Fall übernommen. Welche Kosten die Versicherer im Einzelfall übernehmen, müssen sie immer den jeweiligen Bestimmungen zum Rechtsschutzvertrag entnehmen. Für den Privat-, Berufs- und Vertrags-Rechtsschutz gibt es versicherte und nicht versicherte Ereignisse.
Die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche ist versichert.
Meist nicht versichert ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, wenn Sie über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Die Verteidigung bei Strafverfahren ist versichert, für vorsätzliche Straftaten und Verbrechen mit Mindeststrafen von einem Jahr Gefängnis hingegen nicht. Sie werden in Bußgeldverfahren unterstützt, bei vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten leistet Ihr Versicherer jedoch nicht. Sie können Ihren Rechtsschutzversicherer bei Streitfällen hinsichtlich allgemeiner Verträge (beispielsweise Kauf- oder Versicherungsverträge) um Deckung bitten. Wenn Sie allerdings aufgrund von Spiel- und Wettverträgen mit einem Partner in Streit geraten oder Ihren Bankberater wegen schlecht gelaufener Termingeschäfte verklagen wollen, brauchen Sie sich nicht an Ihren Rechtsschutzversicherer zu wenden. Ist ein Rechtsstreit bereits angedroht, ist es für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu spät.