1. Wie erfährt man seinen Rentenkontostand?
Während Sie Ihre gesetzliche Altersrente nach Erreichen des dafür erforderlichen Regelalters oder unter bestimmten Umständen auch davor ausgezahlt bekommen, können Sie bei einer privaten Rentenversicherung selbst bestimmen, ab wann Sie eine Auszahlung wünschen. In welchem Umfang Sie eine private Altersabsicherung betreiben möchten oder müssen, sehen Sie in der jährlichen Mitteilung zum Rentenkontostand. Bereits seit 2004 erhält jeder Versicherte über 27 Jahre eine Mitteilung darüber, mit welcher Altersrente er mit Eintritt in den Ruhestand rechnen kann. Gleichfalls wird die Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente mitgeteilt. Eine mehr oder weniger große Versorgungslücke können Sie als Versicherte beispielsweise mit einer privaten Rentenversicherung schließen.
2. Wann erfolgt die Auszahlung der Rentenversicherung?
Der Beginn der Auszahlung dieser Rentenversicherung hängt davon ab, welche Rentenvertragsform Sie gewählt haben. Die klassische Form der Rentenversicherung ist die aufgeschobene Rente, bei der Sie einen laufenden Beitrag zahlen. Die aufgeschobene Rente ist die am häufigsten anzutreffende Form der privaten Rentenversicherung. Nach Ablauf der im Vertrag vorgesehenen Zahlungsdauer können Sie zum Termin der Fälligkeit zwischen einer einmaligen Auszahlungssumme oder einer lebenslangen Rentenzahlung (Leibrente) wählen. Die aufgeschobene Rente erhalten Sie auch als Zahlung eines Einmalbeitrages. Sie bezahlen eine relativ hohe Geldsumme einmalig an den Versicherer. Entsprechend eines fixierten Rentenbeginns beginnt dieser mit der Auszahlung von lebenslangen monatlichen Rentenleistungen. Auch eine Sofort-Rente ist nach Einmalzahlung möglich.
3. Was passiert, wenn ich die Beiträge zur Rentenversicherung nicht mehr zahlen kann?
Sowohl für die gesetzliche als auch eine private Rentenversicherung müssen Sie normalerweise regelmäßig Beiträge zahlen. Bei der gesetzlichen Versicherungsform erfolgt der Einzug der Beiträge zumindest bei Arbeitnehmern automatisch gemeinsam mit weiteren Sozialversicherungsbeiträgen durch die zuständige Einzugsstelle (meist die gesetzliche Krankenkasse). Andere versicherungsfreie Berufstätige zahlen freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Wenn Sie die Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung nicht mehr bezahlen können, ist dies kein Problem des Staates und dessen Versicherungen, sondern allein Ihre persönliche Sache. Es besteht zuerst natürlich die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Sie können trotz langfristiger Zahlungsschwierigkeiten auch bessere Alternativen nutzen. Setzen Sie die Versicherungssumme herab, vereinbaren Sie eine Beitragsfreistellung oder die vorübergehende Beitragsaussetzung. Bei lediglich kurzfristigen Liquiditätsproblemen kann auch die Beitragsstundung oder die Änderung einer jährlichen in eine monatliche Zahlweise die Lösung sein.
4. Kann angespartes Vermögen vererbt werden?
Eine andere wichtige Frage ist, ob Sie angespartes Altersvermögen vererben können. Generell macht es einen Unterschied, ob Sie lediglich selbst Angespartes oder mit staatlicher Förderung Sparkapital vererben. Im Prinzip lässt sich staatlich gefördertes Sparkapital (beispielsweise Riester-Rente) nach Beginn einer Auszahlungsphase (Rentenzahlung) nur an Ihren Ehepartner vollständig vererben. Und dies auch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Bei anderen Erben erfolgt die Rückforderung staatlicher Fördermittel. Bei einem Todesfall in der Ansparphase werden Sparbeträge einschließlich staatlicher Fördermittel an Erben ausgezahlt.