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Private Rentenversicherung

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Zahlreiche Private Rentenversicherungen im Vergleich

Was ist eine private Rentenversicherung?

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Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherungen verfolgen normalerweise ein einfaches Prinzip

Sie beteiligen sich an einer Wette auf ein langes Leben.

Der Versicherer gewinnt, wenn Sie vor dem durchschnittlichen Lebenshöchstalter versterben. Werden Sie sehr alt, sind Sie auf der Gewinnerseite. Sie sind so konzipiert, dass sie Ihnen als Versicherungskunden im Alter monatlich einen bestimmten Geldbetrag zukommen lassen. Als Versicherter genießen Sie sowohl Sicherheit als auch bestimmte Steuervorteile. Sie erhalten ab einem vereinbarten Termin eine lebenslange Zahlung in Form einer Leibrente. Sie werden bei den meisten Rentenversicherungsgesellschaften eine Wahlmöglichkeit antreffen, die Ihnen die Entscheidung lässt, ob Sie mit Erreichen des vereinbarten Rentenalters für die Option lebenslange Rente oder Einmalauszahlung stimmen.

Bei bestimmten Rentenverträgen (Riester-Rente, Rürup-Rente) wirkt sich die Entscheidung für eine Kapitalausschüttung sehr negativ aus.

Weil es sich hierbei möglicherweise um eine staatlich geförderte Altersvorsorge handelt, verlangt der Staat seine Fördermittel (Zulagen, Steuervorteile) wieder zurück. Wenn Sie einen herkömmlichen Vertrag der privaten Rentenversicherung abschließen, bleiben Sie bis zum Auszahlungstermin sehr flexibel. Allerdings belegt der Gesetzgeber eine Einmalauszahlung mit einer höheren Steuer als eine Leibrente. Die Steuer auf die Ertragsanteile verringert sich mit der Rentenzahlung in einem höheren Lebensalter. Bei einem Rentenbeginn mit 60 Jahren sind 22 Prozent zu versteuern, ab 67 Jahren sind es nur noch 17 Prozent.

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Bei privater Rentenversicherung ist die Familie nur mit Zusatzvereinbarungen abgesichert

Die Police in der privaten Rentenversicherung erhalten Sie meist in zwei Varianten, zum einen als aufgeschobene Rente und zum anderen als Sofortrente.

Die aufgeschobene Rente finden Sie sehr häufig vor, diese wird in zwei zeitliche Abschnitte gegliedert. In der ersten Phase (der sogenannten Spar- oder Aufschubzeit) bezahlen Sie regelmäßig entsprechend einer vereinbarten Zahlungsweise bestimmte Beiträge an den Rentenversicherer. Der Versicherer spart mit Ihren Beiträgen unter Abzug bestimmter eigener Kosten einen Kapitalstock an. Falls Sie in Ihrem Vertrag ein Wahlrecht vorfinden, können Sie bis kurz vor Rentenbeginn entscheiden, ob Sie das Kapital komplett oder als lebenslange Rente ausgezahlt bekommen wollen.

Wenn Sie sich für eine der beiden Varianten entschieden haben und das vorgesehene Rentenalter erreicht haben, beginnt Phase Nummer zwei der aufgeschobenen Rente.

Der Versicherer tritt sozusagen in die Leistungsphase ein. Wenn Sie beim Abschluss einer private Rentenpolice keine Sondervereinbarung treffen, nehmen Sie damit in Kauf, dass Ihre Familie unter Umständen leer ausgeht. Rentenverträge werden nicht zu Unrecht auch Egoistenpolicen genannt. Das wäre dann der Fall, wenn Sie vor dem eigentlichen Rentenbeginn oder kurz danach versterben. Versicherer bieten mittlerweile verschiedene Zusatzvereinbarungen an, die auch Partner absichern. Mit der Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr können Sie die angesparte Kapitalsumme für Ihre Erben bewahren, indem angesparte Beiträge zurückgezahlt werden.

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