Sie ist eines der beliebtesten Altersvorsorgemodelle deutscher Sparer: die Riester-Rente.
Das nach Walter Riester benannte Rentenkonzept wurde im Jahr 2001 eingeführt.
Bis heute wurden rund 15 Millionen Riester-Verträge geschlossen. Die Riester-Rente ist eine private Rentenversicherung für alle rentenversicherungspflichtigen Personen.
Die Rentenversicherungspflicht gilt in Deutschland für alle Arbeitnehmer, verschiedene Selbstständige, Bezieher von Arbeitslosengeld oder auch geringfügig Beschäftigte, die bei der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Die Riester-Rente wird der zweiten Schicht der Altersvorsorge zugerechnet.
Das Dreischichtenmodell zur Altersvorsorge macht auch gleichzeitig den Hintergrund der Riester-Rente deutlich: Die Altersvorsorge setzt sich aus gesetzlicher Rente (1. Schicht), Riester- und Betriebsrente (2. Schicht) sowie privaten Vorsorgemodellen (3. Schicht) zusammen.
Die Riester-Rente wurde zusammen mit der Absenkung des Nettorentenniveaus auf 67 Prozent eingeführt. Die Riester-Rente versteht sich also als Zusatzrente, weil die gesetzliche Rente später nicht ausreicht. Zu den Besonderheiten der Riester-Rente zählt Ihre steuerliche Förderung über Steuerbegünstigungen bei der Einkommensteuer. Sie können Ihre in Riester einbezahlten Sparbeträge also bei der Einkommensteuerjahreserklärung geltend machen.
Die Grundzulage liegt bei maximal 154,00,- Euro pro Jahr. Zusätzlich wird eine Kinderzulage gewährt. Die klassische Riester-Rente versteht sich ähnlich wie eine Lebensversicherung:
Sie zahlen in der Ansparphase Ihre Beträge ein und erhalten dann im Rentenalter eine monatliche Leibrente.
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Auch wenn bis heute Millionen Riester-Verträge geschlossen wurden:
Die private Altersvorsorge Riester steht häufig in der Kritik.
Besonders junge Leute sind sich bewusst, dass sie sich eine zusätzliche private Altersversorgung aufbauen müssen, finden sich im Angebots-Dschungel der Versicherungen aber kaum zurecht. Bekannt ist allgemein, dass Riester-Verträge bei der Steuer berücksichtigt werden – aber ist das alles?
Für Berufseinsteiger und junge Leute ist besonders der 2008 eingeführte Berufseinsteiger-Bonus für Riester interessant.
Alle förderberechtigten Personen – also hauptsächlich angestellte Arbeitnehmer oder Azubis – erhalten eine um 200,00,- Euro erhöhte Grundzulage für Ihren Riester-Vertrag.
Dieser Berufseinsteiger-Bonus gilt für Riester-Sparer, die ab 1983 geboren sind und den Riester-Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abschließt. Um in den Genuss dieses Bonus über den Steuerabzug zu kommen, müssen Sie jedoch mehr als vier Prozent Ihres jährlichen Einkommens in Ihren Riester-Vertrag einbezahlen. Der gesamte Zuschuss beträgt dann für Berufseinsteiger 354,00,- Euro.
Da Sie als Berufseinsteiger am Anfang Ihrer beruflichen Laufbahn stehen, kann Ihnen niemand voraussagen, ob sich ein Riester-Vertrag tatsächlich für Sie lohnen wird. Dies ist unter anderem von der Höhe Ihres Einkommens im Laufe des Lebens abhängig. Außer Frage steht jedoch, dass Sie privat fürs Alter vorsorgen müssen – mit einem Riester-Vertrag und/oder einer Lebensversicherung oder anderen Sparformen.