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Wie sieht die Besteuerung der Riester-Rente aus?

Riester-Rente prüfen

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Seit dem Jahr 2002 können Sie die Riester-Rente für Ihre Altersvorsorge nutzen.

Dabei können Sie diese Rentenform entweder mit staatlicher Riester-Förderung oder ohne Förderung mit steuerlichen Vorteilen in Anspruch nehmen. Bei dieser privaten Vorsorgeform einer privaten Rentenversicherung erlaubt der Gesetzgeber eine Reihe von förderfähigen Sparformen, die bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen müssen. Sie können für sich beispielsweise Banksparpläne, Bausparverträge, Investmentfonds oder bestimmte Kapitalisierungsprodukte wählen. Für die von staatlicher Seite gesondert zertifizierten und geförderten Riester-Verträge wird das Verfahren der nachgelagerten Besteuerung angewendet. Als Riester-Sparer bedeutet dies für Sie, dass Sie Beiträge bis zu einer zulässigen Höhe in der Ansparphase steuerlich geltend machen können.

In der Auszahlungsphase unterliegen die Ihnen zukommenden Auszahlungen in vollem Umfang einer Besteuerung, wobei Ihr persönlicher Steuersatz maßgebend ist.

Die Abgeltungssteuer hat an dieser Besteuerung nichts geändert; die Riester-Renten sind von dieser Steuer nicht betroffen. Generell sind Wertzuwächse Ihrer Anlagen bei der Riester-Rente steuerbefreit. Auch für Nicht-Förderberechtigte kommen bestimmte Vorteilsnahmen in Betracht. Sie profitieren im Gegensatz zum Fonds-Sparplan vor allem davon, dass bis zum Zeitpunkt der Auszahlung keine Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge anfallen. Als Riester-Förderberechtigte profitieren Sie in der Zeit des Ansparens zusätzlich von der Riester-Sparzulage, oftmals verbunden mit einer Riester-Steuerersparnis.


Unterschiedliche Besteuerung bei Auszahlung vor und nach dem 60. Lebensjahr

Die Riester-Rente bietet Ihnen während der Ansparphase den Vorteil einer attraktive Förderung.

Erst zum Auszahlungszeitpunkt kommt es zur nachgelagerten Besteuerung. Der Auszahlungszeitpunkt kann vor und nach dem 60. Lebensjahr sein, wodurch sich auch die hauptsächlichen Unterschiede bei der Besteuerung ergeben. Wenn Sie sich einen Riester-Renten-Sparvertrag vor dem 60. Lebensjahr auszahlen lassen, ist dies vor allem sehr schädlich für eine in Anspruch genommene Förderung.

Konkret heißt das für Sie, dass Sie alle erhaltenen Steuervorteile und Zulagen zurückzahlen müssen.

Zusätzlich fällt auf die Erträge die Abgeltungssteuer an. Um 25 Prozent verringert sich der erzielte Kapitalertrag. Dennoch muss auch diese Regelung nicht nachteilig sein. Sie nehmen immerhin einen Steuerstundungseffekt über einen längeren Zeitraum in Anspruch. Zum anderen erwirtschaften Sie mit den angelegten Zulagen eine extra Rendite, die ein normaler Fondssparplan nicht bieten kann.

Während Sie die Zulagen zurückzahlen, behalten Sie die mit Zulagen erzielte Rendite. Bei der Auszahlung der geförderten Sparanlage nach Ihrem 60. Lebensjahr fällt zum Teil eine geringere Besteuerung an. Normalerweise soll die Riester-Rente als eine lebenslange Rente ausgezahlt werden. Dennoch gibt es die Option, sich mit Beginn der Rente maximal 30 Prozent des angesparten Kapitalvermögens als Einmalbetrag auszahlen zu lassen. Eine Entnahme sowie die Zahlung der Rente unterliegt dem persönlichen Steuersatz.


Die steuerliche Förderung der Riester-Rente

Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Sparformen, die als Riester-Rente steuerlich gefördert werden

Die Riester-Rente zählt zu den erfolgreichsten Rentenversicherungsmodellen: Etwa 15 Millionen Menschen haben in Deutschland einen Riester-Vertrag abgeschlossen.

Die nach Walter Riester benannte private Rentenversicherung zählt zur zweiten Schicht der Altersvorsorge. Das Modell Altersvorsorge für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer ist heute in insgesamt drei Schichten aufgeteilt: gesetzlicher Rente, Betriebs- oder Riester-Rente und private Kapitalanlagen. Die Riester-Rente wurde zusammen mit der Absenkung des Nettorentenniveaus auf 67 Prozent eingeführt und versteht sich als private Zusatzversorgung fürs Alter. In den Renteninformationen wird speziell darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Altersrente später nicht ausreicht und jedermann zusätzlich privat vorsorgen muss.

Die Riester-Rente wird steuerlich gefördert und richtet sich in erster Linie an Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind angestellte Arbeitnehmer, einige Selbstständige, Arbeitslose und geringfügig Beschäftigte pflichtversichert. In der Ansparphase zahlen Sie in Ihren Riester-Vertrag regelmäßig Beiträge ein und erhalten Ihr aufgebautes Kapital im Rentenalter als Leibrente ausbezahlt. Dieses Modell entspricht dem einer klassischen privaten Rentenversicherung oder Lebensversicherung. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Sparformen, die als Riester-Rente steuerlich gefördert werden: Banksparplan, Fondssparplan, Pensionskasse und weitere. Riester-Verträge werden von zahlreichen Versicherungsgesellschaften angeboten und müssen immer zertifiziert sein, um steuerlich bei der Einkommensteuerjahreserklärung geltend gemacht zu werden.


Steuern sparen mit Riester - die Riester-Rente wird steuerlich gefördert

Wenn Sie sich für eine Riester-Rente interessieren, haben Sie sicher schon von Steuervorteilen im Zusammenhang mit Riester gehört oder gelesen.

Die Riester-Rente wird staatlich durch das Altersvermögensgesetz gefördert. Dies bedeutet für Sie: Sie können Ihre in den Riester-Vertrag einbezahlten Beträge teilweise mit der Einkommensteuerjahreserklärung geltend machen. Ein Riester-Vertrag wirkt sich für Sie also steuermildernd aus. Sie bekommen vom Staat nichts geschenkt, reduzieren mit Riester aber Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die Grundzulage für jeden Riester-Sparer beträgt 154,- Euro pro Jahr. Für jedes Kind kommen 185,- Euro und seit 2008 immerhin 300,- Euro hinzu.

Junge Leute profitieren mit einem Riester-Vertrag vom Berufseinsteiger-Bonus und erhalten eine Grundzulage von 200,- Euro zusätzlich zu den gültigen Beträgen.

Junge Leute profitieren mit einem Riester-Vertrag vom Berufseinsteiger-Bonus und erhalten eine Grundzulage von 200,- Euro zusätzlich zu den gültigen Beträgen. Um in den Genuss der steuerlichen Förderung zu kommen, müssen Sie in jedem Fall einen Zulagenantrag ausfüllen. Ihre konkrete Steuerersparnis mit Riester richtet sich nach der Höhe Ihrer in den Riester-Vertrag einbezahlten Beträge und nach Ihrem Einkommen. Achten Sie beim Abschluss eines Riester-Vertrags unbedingt auf die Höhe der Gebühren, damit die Kosten für Ihre Rentenversicherung die staatlichen Zulagen nicht auffressen. Beachten Sie auch, dass Riester zwar in der Einzahlungsphase steuerlich begünstigt wird, beim Eintritt ins Rentenalter jedoch zusammen mit Ihrem weiteren Einkommen voll besteuert wird.