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Riester-Rente

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Zahlreiche Riester Renten im Vergleich

Wie sieht die Besteuerung der Riester-Rente aus?

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Riester Rente

Als Riester-Förderberechtigte profitieren Sie in der Zeit des Ansparens zusätzlich von der Riester-Sparzulage

Seit dem Jahr 2002 können Sie die Riester-Rente für Ihre Altersvorsorge nutzen.

Dabei können Sie diese Rentenform entweder mit staatlicher Riester-Förderung oder ohne Förderung mit steuerlichen Vorteilen in Anspruch nehmen. Bei dieser privaten Vorsorgeform einer privaten Rentenversicherung erlaubt der Gesetzgeber eine Reihe von förderfähigen Sparformen, die bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen müssen. Sie können für sich beispielsweise Banksparpläne, Bausparverträge, Investmentfonds oder bestimmte Kapitalisierungsprodukte wählen. Für die von staatlicher Seite gesondert zertifizierten und geförderten Riester-Verträge wird das Verfahren der nachgelagerten Besteuerung angewendet. Als Riester-Sparer bedeutet dies für Sie, dass Sie Beiträge bis zu einer zulässigen Höhe in der Ansparphase steuerlich geltend machen können.

In der Auszahlungsphase unterliegen die Ihnen zukommenden Auszahlungen in vollem Umfang einer Besteuerung, wobei Ihr persönlicher Steuersatz maßgebend ist.

Die Abgeltungssteuer hat an dieser Besteuerung nichts geändert; die Riester-Renten sind von dieser Steuer nicht betroffen. Generell sind Wertzuwächse Ihrer Anlagen bei der Riester-Rente steuerbefreit. Auch für Nicht-Förderberechtigte kommen bestimmte Vorteilsnahmen in Betracht. Sie profitieren im Gegensatz zum Fonds-Sparplan vor allem davon, dass bis zum Zeitpunkt der Auszahlung keine Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge anfallen.
Als Riester-Förderberechtigte profitieren Sie in der Zeit des Ansparens zusätzlich von der Riester-Sparzulage, oftmals verbunden mit einer Riester-Steuerersparnis.

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Unterschiedliche Besteuerung bei Auszahlung vor und nach dem 60. Lebensjahr

Die Riester-Rente bietet Ihnen während der Ansparphase den Vorteil einer attraktive Förderung.

Erst zum Auszahlungszeitpunkt kommt es zur nachgelagerten Besteuerung.
Der Auszahlungszeitpunkt kann vor und nach dem 60. Lebensjahr sein, wodurch sich auch die hauptsächlichen Unterschiede bei der Besteuerung ergeben. Wenn Sie sich einen Riester-Renten-Sparvertrag vor dem 60. Lebensjahr auszahlen lassen, ist dies vor allem sehr schädlich für eine in Anspruch genommene Förderung.

Konkret heißt das für Sie, dass Sie alle erhaltenen Steuervorteile und Zulagen zurückzahlen müssen.

Zusätzlich fällt auf die Erträge die Abgeltungssteuer an. Um 25 Prozent verringert sich der erzielte Kapitalertrag. Dennoch muss auch diese Regelung nicht nachteilig sein. Sie nehmen immerhin einen Steuerstundungseffekt über einen längeren Zeitraum in Anspruch. Zum anderen erwirtschaften Sie mit den angelegten Zulagen eine extra Rendite, die ein normaler Fondssparplan nicht bieten kann.

Während Sie die Zulagen zurückzahlen, behalten Sie die mit Zulagen erzielte Rendite.
Bei der Auszahlung der geförderten Sparanlage nach Ihrem 60. Lebensjahr fällt zum Teil eine geringere Besteuerung an. Normalerweise soll die Riester-Rente als eine lebenslange Rente ausgezahlt werden. Dennoch gibt es die Option, sich mit Beginn der Rente maximal 30 Prozent des angesparten Kapitalvermögens als Einmalbetrag auszahlen zu lassen. Eine Entnahme sowie die Zahlung der Rente unterliegt dem persönlichen Steuersatz.

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