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Riester-Rente

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Zahlreiche Riester Renten im Vergleich

Die steuerliche Förderung der Riester-Rente

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Riester Rente

Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Sparformen, die als Riester-Rente steuerlich gefördert werden

Die Riester-Rente zählt zu den erfolgreichsten Rentenversicherungsmodellen: Etwa 15 Millionen Menschen haben in Deutschland einen Riester-Vertrag abgeschlossen.

Die nach Walter Riester benannte private Rentenversicherung zählt zur zweiten Schicht der Altersvorsorge. Das Modell Altersvorsorge für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer ist heute in insgesamt drei Schichten aufgeteilt: gesetzlicher Rente, Betriebs- oder Riester-Rente und private Kapitalanlagen. Die Riester-Rente wurde zusammen mit der Absenkung des Nettorentenniveaus auf 67 Prozent eingeführt und versteht sich als private Zusatzversorgung fürs Alter. In den Renteninformationen wird speziell darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Altersrente später nicht ausreicht und jedermann zusätzlich privat vorsorgen muss.

Die Riester-Rente wird steuerlich gefördert und richtet sich in erster Linie an Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind angestellte Arbeitnehmer, einige Selbstständige, Arbeitslose und geringfügig Beschäftigte pflichtversichert. In der Ansparphase zahlen Sie in Ihren Riester-Vertrag regelmäßig Beiträge ein und erhalten Ihr aufgebautes Kapital im Rentenalter als Leibrente ausbezahlt. Dieses Modell entspricht dem einer klassischen privaten Rentenversicherung oder Lebensversicherung. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Sparformen, die als Riester-Rente steuerlich gefördert werden: Banksparplan, Fondssparplan, Pensionskasse und weitere. Riester-Verträge werden von zahlreichen Versicherungsgesellschaften angeboten und müssen immer zertifiziert sein, um steuerlich bei der Einkommensteuerjahreserklärung geltend gemacht zu werden.

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Steuern sparen mit Riester - die Riester-Rente wird steuerlich gefördert

Wenn Sie sich für eine Riester-Rente interessieren, haben Sie sicher schon von Steuervorteilen im Zusammenhang mit Riester gehört oder gelesen.

Die Riester-Rente wird staatlich durch das Altersvermögensgesetz gefördert. Dies bedeutet für Sie: Sie können Ihre in den Riester-Vertrag einbezahlten Beträge teilweise mit der Einkommensteuerjahreserklärung geltend machen. Ein Riester-Vertrag wirkt sich für Sie also steuermildernd aus. Sie bekommen vom Staat nichts geschenkt, reduzieren mit Riester aber Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die Grundzulage für jeden Riester-Sparer beträgt 154,- Euro pro Jahr. Für jedes Kind kommen 185,- Euro und seit 2008 immerhin 300,- Euro hinzu.

Junge Leute profitieren mit einem Riester-Vertrag vom Berufseinsteiger-Bonus und erhalten eine Grundzulage von 200,- Euro zusätzlich zu den gültigen Beträgen.

Junge Leute profitieren mit einem Riester-Vertrag vom Berufseinsteiger-Bonus und erhalten eine Grundzulage von 200,- Euro zusätzlich zu den gültigen Beträgen. Um in den Genuss der steuerlichen Förderung zu kommen, müssen Sie in jedem Fall einen Zulagenantrag ausfüllen. Ihre konkrete Steuerersparnis mit Riester richtet sich nach der Höhe Ihrer in den Riester-Vertrag einbezahlten Beträge und nach Ihrem Einkommen. Achten Sie beim Abschluss eines Riester-Vertrags unbedingt auf die Höhe der Gebühren, damit die Kosten für Ihre Rentenversicherung die staatlichen Zulagen nicht auffressen. Beachten Sie auch, dass Riester zwar in der Einzahlungsphase steuerlich begünstigt wird, beim Eintritt ins Rentenalter jedoch zusammen mit Ihrem weiteren Einkommen voll besteuert wird.

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