Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer, deren Einkommen die jeweils für ein Jahr festgelegte Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Die Höhe der Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung wird prozentual vom monatlichen Bruttoeinkommen berechnet und liegt meistens bei 18 bis 20 Prozent. 2011 sind es zum Beispiel 19,2 Prozent. Die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte des berechneten Rentenbeitrags. Der Rentenbeitrag des Versicherten wird vom Arbeitgeber einbehalten und direkt an die Sozialversicherung weitergeleitet.
Mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen die Versicherungsnehmer nicht ihre eigene Rente, sondern sie erwerben eine Anwartschaft auf ihre spätere Altersrente.
Diese Form der Versicherung wird auch als Generationenvertrag bezeichnet, da die noch arbeitende Bevölkerung die Renten der Ruheständler bezahlt.
Leider gibt es immer weniger Arbeitnehmer, die in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen. Gleichzeitig steigt nicht nur die Zahl der Rentner,
sondern auch deren Lebenserwartung. Um die Renten weiter finanzieren zu können, muss deren Höhe in Zukunft geringer werden. Und sei es nur,
indem keinerlei Erhöhung der Renten mehr erfolgt und damit ein Inflationsausgleich nicht mehr gegeben ist. Wahrscheinlich wird es sogar eine
empfindliche Kürzung geben.
Der gewohnte Lebensstandard während des Arbeitslebens kann dann nicht mehr aufrecht erhalten werden.
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Um der arbeitenden Bevölkerung einen Anreiz für eine privat finanzierte zusätzliche Altersvorsorge zu geben, wurde im Jahr 2002 die sogenannte Riester-Rente ins Leben gerufen.
Es handelt sich um eine private Rentenversicherungsform, die staatlich mit Zulagen bezuschusst wird (Altersvorsorgezulage) oder Steuervorteile
bietet (Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG). Welche Form der Förderung günstiger ist, berechnet das Finanzamt.
Riester-Rentenverträge können von
allen Personen abgeschlossen werden, die an die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge zahlen, sowie von Beamten, Richtern und Soldaten.
Als mittelbar Zulagenberechtigte gelten Ehepartner des obigen Personenkreises.
Wer einen Riester-Vertrag abschließt, kann zwischen verschiedenen Anlageformen wählen.
Von den Versicherern werden die klassische Riester-Rentenversicherung, Riester-Banksparpläne, Riester-Fondssparpläne, fondsgebundene Riester-Rentenversicherungen und das Wohn-Riester angeboten.
Wie hoch die Zulage vom Staat ist, richtet sich unter anderem nach Ihrem im letzten Kalenderjahr erzielten Einkommen, Ihrem Ehestand und der Anzahl Ihrer Kinder, für die eine Extra-Zulage gezahlt wird. Wie viel Sie einzahlen, bestimmen Sie selbst. Die Riester-Rente wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr als monatliche Alters-Rente ausgezahlt. Ihre Höhe richtet sich nach dem eingezahlten Kapital und den Zulagen und wird garantiert. Alternativ können bis zu 30 Prozent des Kapitals sofort entnommen werden, die dann aber versteuert werden müssen. Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung werden durch die Riester-Rente, im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, nicht abgedeckt.