Seit Jahren fördert der Staat die private Altersvorsorge, und zwar unter anderem in Form der so bezeichneten Riester-Rente.
Konkret handelt es sich dabei um Zulagen, die der Bürger einmal im Jahr vom Staat erhalten kann, wenn er bestimmte Bedingungen
erfüllt. Die wichtigsten Bedingungen sind, dass regelmäßige Einzahlungen in einen so genannten Riester-Sparvertrag vorgenommen
werden. Das können beispielsweise ein Banksparplan, eine private Rentenversicherung oder auch ein riesterfähiger Fondssparplan
sein. Als riesterfähig wird ein Finanzprodukt dann bezeichnet, wenn nach Fälligkeit des Vertrages eine lebenslange Rente gezahlt
wird, das Kapital gesichert ist und keine Auszahlung erfolgt, bevor der Sparer nicht mindestens 60 Jahre alt ist.
Da es verschiedene Sparformen gibt, in welche Sie die Riester-Zulagen einbinden können, ist ein Riester-Rente Vergleich sinnvoll.
Zwar sind alle Riesterprodukte sicher, jedoch unterscheiden sie sich zum Teil auch deutlicher, was die mögliche Rendite betrifft.
Diese und noch andere Unterschiede lassen sich sehr gut in einem online durchführbaren Riester-Rente Vergleich heraus finden.
Um die Zulagen bekommen zu können, müssen Sie mindestens 60 Euro im Jahr in einen Riester-Sparvertrag einzahlen.
Zudem müssen Sie eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Selbständige und Freiberufler bekommen daher im Normalfall
keine Riester-Rente.
Möchten Sie die höchstmögliche Grundzulage bekommen, die 154 Euro pro Jahr beträgt, dann müssen Sie jährlich mindestens vier
Prozent Ihres Einkommens (Bruttoeinkommens) in den Riester-Vertrag einzahlen. Wenn ein Ehepartner einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, hat automatisch auch der andere Ehepartner Anspruch auf die Grundzulage.
Sind zudem noch minderjährige Kinder im Haus bzw. bekommen Sie für Ihr Kind/Ihre Kinder noch Kindergeld, dann erhalten Sie eine
weitere Zulage, nämlich die Kinderzulage. Ist das Kind vor 2008 geboren beträgt diese jährlich 185 Euro, ansonsten sogar 300 Euro im Jahr.