Die Vorteile der Riester-Rente liegen auf der Hand.
Sie können mithilfe der staatlichen Förderung bereits mit einem sehr geringen finanziellen Eigenbeitrag beziehungsweise Mindestbeitrag eine private Altersvorsorge aufbauen. Nur mit einer privaten Altersvorsorge können Sie Ihre bestehende und zukünftig sich weiter vergrößernde persönliche Rentenlücke schließen. Für Sie ist im Prinzip jeder Euro, den Sie vom Staat erhalten, mehr als nützlich. Seit dem Jahr 2008 erhält jeder Sparer eine Grundzulage (2011 bis zu 154 Euro) pro Jahr. Jungen Menschen unter 25 Jahren spendiert der Staat einmalig 200 Euro. Dies soll ein zusätzlicher Anreiz sein, so früh wie möglich mit der eigenen Altersvorsorge zu beginnen.
Wenn Sie Kindergeld für Ihren Nachwuchs bekommen, zahlt Ihnen die Zulagenstelle außerdem eine Kinderzulage pro Jahr.
Im Jahr 2011 sind dies aufgrund der jeweiligen Gesetzeslage bis zu 185 Euro für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden. Ab Jahrgang 2008
erhalten Sie im Jahr 2011 je Kind eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro. Die Zulagenzahlung kann maximal bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres
andauern. Wenn Sie sich die jeweils maximal erreichbaren Zulagen sichern wollen, müssen Sie als Riester-Sparer vier Prozent vom vorjährigen
Bruttoeinkommen einzahlen.
Wenn Sie weniger, beispielsweise zwei Prozent bezogen auf das Bruttoeinkommen sparen, bekommen Sie entsprechend
weniger Förderung.
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Die staatliche Grund- und Kinderzulage ist ein willkommenes Geldgeschenk des Staates für die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen.
Einen Vorteil können Hausfrauen und -männer nutzen, obwohl Sie entweder keinen oder nur einen sehr geringen monatlichen Beitrag in eine Riester-Rente einzahlen und dennoch kassieren. Die Ausnahmenliste zeigt Ihnen die Voraussetzungen, die den Aufbau eines kleinen Polsters fürs Alter ermöglichen. Als Alleinerziehende ohne Job bekommen Sie gleichfalls eine Zulage für die ersten drei Lebensjahre Ihres Nachwuchses. Sie müssen jedoch, um förderberechtigt zu sein, vier Prozent Ihres letzten Bruttogehalts einzahlen
Wenn Sie nach der Elternzeit nicht in den Job zurückkehren können, besteht unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund eines Mini-Jobs auf 400-Euro-Basis eine Zulagenberechtigung.
Als Geringverdienende müssen Sie dazu auf freiwilliger Basis einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch als Ehepartner eines Selbstständigen können Sie den Umweg Mini-Job nutzen, um zum Kreis der Riester-Sparer zu gehören. Wenn Sie sich für einen sogenannten Wohnriester-Vertrag entscheiden, können Sie die seit 2010 angesparten Geldsummen jederzeit entnehmen, wenn der Verwendungszweck der Errichtung oder der Kauf von selbstgenutztem Eigentum dient. Einer der wichtigsten Vorteile der Riester-Rente ist zudem, dass das eingezahlte Geld in der Sparphase pfändungssicher ist. Auch wenn Sie längere Zeit von Arbeitslosigkeit betroffen sind, bleibt das Geld für Ihre Altersversorgung erhalten.