Wollen Sie Ihre gesetzlichen Rentenansprüche privat aufstocken, damit Sie im Ruhestand ohne eine finanzielle Lücke leben können?
Wollen Sie Ihre gesetzlichen Rentenansprüche privat aufstocken, damit Sie im Ruhestand ohne eine finanzielle Lücke leben können? Die kapitalgedeckte und staatlich geförderte Altersvorsorge sorgt für ideale Bedingungen. Die Riester-Rente bietet Ihnen über steuerliche Erleichterungen und Zulagen die Chance, sich eine Zusatzrente zu der immer kleiner werdenden gesetzlichen Rente zu sichern. Wollen Sie von den Höchstzulagen profitieren, müssen Sie vier Prozent von Ihrem Vorjahresbruttoeinkommen in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Gehören Sie zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, bietet Ihnen der Staat die Möglichkeit, mit eingezahlten Beträgen und Zulagen von einer lebenslangen Rente zu profitieren.
Dieses Produkt richtet sich nicht an Selbstständige und Freiberufler, die stattdessen von dem Pendant zur Riester-Rente, der Rürup-Rente, profitieren können.
Haben Sie einen Riester-Rentenvertrag abgeschlossen, erhalten Sie jährlich die Grundzulage in Höhe von 154 Euro.
Führt Ihr Partner einen separaten Riester-Rentenvertrag, erhält auch er die Grundzulage.
Für jedes kindergeldberechtigte Kind zahlt der Staat 185 Euro und für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren sind, werden sogar 300 Euro Jahreszulage in den Vertrag eingezahlt. Haben Sie Ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, profitieren Sie von einem Einsteigerbonus in Höhe von 200 Euro und sichern sich frühzeitig eine staatlich geförderte und lebenslange Zusatzrente.
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Die Riester-Rente ist ein Altersvorsorgeprodukt, von dem jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte profitiert.
Besonders begünstigt sind Familien mit Kindern. Die staatlichen Zulagen für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren sind, belaufen sich auf jährlich 185 Euro und werden solange gezahlt, wie ein gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld besteht. Für später geborene Kinder winken Ihnen sogar 300 Euro. Die Kindergeldberechtigung muss jedoch nachgewiesen werden.
Solange sich ein Kind in der Erstausbildung befindet, zahlen die Kindergeldkassen das Kindergeld. Zur Erstausbildung gehört eine betriebliche Ausbildung ebenso wie ein Studium. Hinzu gerechnet werden noch Zeiten für den Grundwehr- und den Zivildienst.
Die Kindergeldberechtigung endet mit dem 25. Lebensjahr.
Dies muss dem Versicherer, der Bank oder der Sparkasse, bei der Sie den Riester-Rentenvertrag abgeschlossen haben, spätestens bis zum Jahresende des Jahres, in dem die Kinderberechtigung abgelaufen ist, mitgeteilt werden. Daraufhin wird der Stelle für Zulagenanträge informiert, damit Ihr Riester-Vertrag aktualisiert wird. Maximal dürfen Sie jährlich 2.100 Euro abzüglich aller Zulagen in den Riester-Vertrag einzahlen.
Liegen Sie mit Ihren Beiträgen darunter, wird die Zulage anteilsmäßig und automatisch gekürzt. Zahlen Sie beispielsweise nur die Hälfte ein, erhalten Sie auch nur die Hälfte Ihrer Grundzulage und verschenken bares Geld für Ihre spätere Altersvorsorge.