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Riester-Rente

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Zahlreiche Riester Renten im Vergleich

Welche Personen sind zulagenberechtigt?

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Riester Rente

Zu den Grundlagen der Riester-Förderung gehört auch, dass Minijobbern, Arbeitslosen und Studenten die Möglichkeit eröffnet wird, in die private Altersvorsorge zu investieren

Die Riester-Förderung ermöglicht mithilfe des Staates, einen wichtigen Baustein für eine private Altersvorsorge zu legen, um die gesetzliche Rente aufzustocken.

Die Riester-Zulagen stehen dabei im Mittelpunkt und bilden zusammen mit den eingezahlten Beiträgen die Basis für einen Rentenanspruch. Als zulagenberechtigt gelten alle, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Dazu zählen Arbeitnehmer, Zivil- und Wehrdienstleistende und Menschen, die Lohnersatzleistungen beziehen. Auch diejenigen, die sich in der Elternzeit befinden, zu den pflichtversicherten Landwirten zählen sowie Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes können ebenfalls von attraktiven staatlichen Zulagen profitieren. Zu den Grundlagen der Riester-Förderung gehört auch, dass Minijobbern, Arbeitslosen und Studenten die Möglichkeit eröffnet wird, in die private Altersvorsorge zu investieren.

Arbeitslose, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in den Riester-Vertrag einzahlen können, haben die Möglichkeit, diesen beitragsfrei zu stellen.

Jedoch entfallen für diesen Zeitraum die Zulagen. Alle, die freiwillig einen kleinen Betrag in die Rentenkasse einzahlen, wie beispielsweise Minijobber, sichern sich ebenfalls die staatlichen Zulagen. Ein Arbeitgeber muss generell für einen Beschäftigten auf 400-Euro-Basis pauschal einen Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 15 Prozent abführen. Legt der Minijobber 4,9 Prozent dazu und erreicht auf diese Weise den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil in Höhe von 19,9 Prozent, sind die Voraussetzungen für eine Zulagenberechtigung erfüllt.

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Attraktive Riester-Zulagen gewährleisten sichere Rentenbasis

Nicht nur Arbeitnehmer und Gleichgestellte können die Vorzüge der Riester-Zulagen in Anspruch nehmen.

Selbst nicht berufstätige Ehepartner, die über einen eigenen Riester-Vertrag verfügen, können sich auch ohne eigene Einzahlungen eine Grundzulage wie auch eine Zulage für kindergeldberechtigte Kinder sichern. Von den Zulagen profitieren Sparer bereits dann, wenn sie jährlich einen Mindestbeitrag in Höhe von 60 Euro in den Riester-Vertrag einzahlen. Ausgeschlossen von den Zulagen sind alle, die selbstständig arbeiten und nicht rentenversicherungspflichtig sind. Jedoch gibt es auch Ausnahmen, die regeln, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht Zulagenberechtigte von der Riester-Förderung profitieren können.

Wer einen zulagenberechtigten Ehepartner hat, erwirbt sich eine indirekte Zulagenberechtigung durch den Abschluss eines separaten Vertrags.

Alle Zulagenberechtigten erhalten jährlich 154 Euro als Grundzulage.
Wer zu Beginn seines Vertrags das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einen sogenannten Einsteigerbonus in Höhe von 200 Euro dazu. Für jedes kindergeldberechtigte Kind werden jährlich 185 Euro und für alle, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind, 300 Euro an Zulagen gewährt. Entfällt der Anspruch auf Kindergeld, müssen schriftliche Nachweise erbracht werden, die bei der zentralen Zulagenstelle einzureichen sind. In der Regel übernimmt die Stelle, bei der eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen wurde, diese Aufgabe.

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