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Bezugsberechtige einer Risikolebens­versicherung

Bezugsberechtigte

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Risikolebensversicherung als Absicherung Hinterbliebener

Die Risikolebensversicherung dient als Todesfallschutz der oder des Versicherten zugunsten der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen.

In der Regel vereinbaren Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, dass Ehepartnerin oder Ehepartner, Lebensgefährtinnen oder Lebensgefährten oder Kinder die Versicherungssumme erhalten.

Verstirbt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer während der Laufzeit von oft 10 oder 20 Jahren, kommt es zur Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Diese Deckungssumme steht beim Abschluss einer Police im Mittelpunk. Schließlich soll sie ausreichen, wenn es zum Leistungsfall kommt. Das Ziel ist, alle finanziellen Lücken zu schließen, die durch den Einkommenswegfall eines verstorbenen Versicherungsnehmers oder einer verstorbenen Versicherungsnehmerin entstanden sind. Die Versicherungssumme beträgt daher meist mindestens das Vier- oder Fünffache von dessen oder deren Jahreseinkommen.

Von großer Bedeutung ist die vertragliche Festlegung der Bezugsberechtigten einer Risikolebensversicherung. Das Bezugsrecht gibt den Hinterbliebenen das Recht, im Todesfall die Versicherungssumme in Anspruch nehmen zu können. Es ist deshalb nicht notwendig, dieses Recht eigens in einem Testament auszusprechen.


Informationen zu Bezugsberechtigten – wichtige Vertragsdetails

Die Risikolebensversicherung ist ein effizienter Todesfallschutz, der in der Regel den Angehörigen zugutekommt, damit diese ohne einen finanziellen Engpass leben können, sofern die Hauptverdienerin oder der Hauptverdiener einer Familie verstirbt.

  • Es können eine oder mehrere Empfänger beziehungsweise Empfängerinnen der Leistungen fest definiert werden. Bei der Versicherungsoption verbundene Risikolebensversicherung haben Sie beispielsweise oft die Möglichkeit, bis zu neun Personen als Bezugsberechtigte eintragen zu lassen.
  • Bezugsberechtigte Personen sind mit Namen, Geburtsdatum und Adresse anzugeben, damit der Auszahlung der Versicherungssumme nichts im Wege steht. Angaben, die sich lediglich auf meine Frau oder meine Kinder beziehen, sollten vermieden werden.

Widerrufliches versus unwiderrufliches Bezugsrecht

Zu den oft gewählten Varianten bei der gehört das widerrufliche Bezugsrecht. Versicherte haben dann die Möglichkeit, das Bezugsrecht zu widerrufen und abzuändern. Der berechtigten Person wird in diesem Fall eine Anwartschaft eingeräumt, um die Leistungen in Anspruch nehmen zu dürfen. Beim Eintritt des Leistungsfalles kann die Anwartschaft dann in einen Rechtsanspruch umgewandelt werden.

Seltener entscheiden sich Versicherte bei der Risikolebensversicherung für das unwiderrufliche Bezugsrecht. Hierbei wird der einmal genannten bezugsberechtigten Person das Anrecht auf die Versicherungssumme eingeräumt. Der Vertrag kann dann in der Regel nur noch geändert werden, sofern die jeweilige bezugsberechtigte Person dem Anliegen auch zustimmt.

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