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Einmalzahlung bei Vertragsablauf der Risikolebens­versicherung

Vertragsablauf

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Wann kommt es bei der Risikolebensversicherung zu einer Einmalzahlung?

Ob bei der Risikolebensversicherung (RLV) eine Einmalzahlung ausgeschüttet wird, hängt einzig davon ab, ob während der Vertragslaufzeit der Leistungsfall eintritt.

Verstirbt die Person, dessen Leben versichert wurde, während der Vertragslaufzeit, erhalten die Bezugsberechtigten die vertraglich festgelegte Geldsumme. Die Vertragslaufzeit beträgt dabei oft 5 Jahre, 10 Jahre oder länger. Es ist dabei nicht relevant, wann der Leistungsfall eintritt, ob im ersten Vertragsjahr oder später – die bei Vertragsbeginn festgelegte Summe bleibt gleich.

Eine Ausnahme: Handelt es sich um eine Restschuldversicherung für die Deckung eines Großkredits oder einer Baufinanzierung, dann sinkt die Versicherungssumme proportional zu den noch ausstehenden Kreditraten. Die Einmalzahlung, die der Kreditgeber im Leistungsfall erhält, ist also nur so groß, wie das verbleibende Darlehen.


Wer erhält die Einmalzahlung der RLV?

Bei dieser Form des finanziellen Todesfallschutzes sind Hinterbliebene die Begünstigten der Einmalzahlung. In der Regel wird vertraglich genau festgelegt, wer im Leistungsfall bezugsberechtigt ist.

Bezugsberechtigt sein können zum Beispiel:

  • eine Lebensgefährtin oder ein Lebensgefährte, Ehepartnerinnen und -partner,
  • Kinder oder Enkelkinder,
  • sonstige Angehörige,
  • Freundinnen und Freunde,
  • Vereine oder Organisationen,
  • Geschäftspartner oder Geschäftspartnerinnen (insbesondere bei einer verbundenen Risikolebensversicherung),
  • ein Kreditinstitut (beim Abschluss einer Restschuldversicherung beziehungsweise einer fallenden RLV).

Ein Tipp: Schließen Sie für Ihre Angehörigen eine Lebensversicherung ab, dann nennen sie die Bezugsberechtigten stets namentlich und vereinbaren Sie bei Bedarf vertragliche Anpassungsmöglichkeiten der Bezugsberechtigten. Der Grund: Vielleicht bekommen Sie nach Vertragsabschluss ein weiteres Kind, welches Sie im Ernstfall versorgt sehen möchten oder Sie finden einen neuen Partner. Je genauer Sie bei den Angaben sind, desto hürdenloser erfolgt die Einmalauszahlung.


Was passiert nach Vertragsablauf, wenn der Leistungsfall nicht eintritt?

Überlebt der oder die Versicherte das Ende des Vertragsablaufs, kommt es nicht zu einer Einmalauszahlung. Das Versicherungsunternehmen behält die Beiträge ein. Der oder die Versicherte erhält kein Geld zurück.

Der Hintergrund: Die Beiträge dienen lediglich dazu, während eines bestimmten Zeitraums ein Todesfallrisiko zu versichern. Es gibt keinen Sparanteil wie beispielsweise bei einer Kapitallebensversicherung oder einer Rentenversicherung. Die Beiträge sind deshalb trotz hoher Versicherungssummen auch für Menschen ohne große Rücklagen erschwinglich und ermöglichen ihnen, die Liebsten für den Ernstfall finanziell abzusichern.

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