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Risikolebensversicherung

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Gesundheitsprüfung in der Risikolebensversicherung

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Risikolebensversicherung

Im Mittelpunkt der Risikobewertung steht jedoch Ihr aktueller Gesundheitszustand wie Ihre Krankenvorgeschichte

Der Todesfallschutz der Risikolebensversicherung sichert die finanziellen Risiken Ihrer Familie ab, wenn Sie versterben.

Dieses Kriterium nimmt immer dann einen besonderen Stellenwert ein, wenn Sie bislang der Haupternährer Ihrer Familie waren. Die Risikolebensversicherung zahlt Ihren Hinterbliebenen im Ernstfall die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, deren Höhe für die Absicherung ebenso entscheidend ist wie für die Beitragsbemessung. Die Kosten für die Risikolebensversicherung orientieren sich auch an Ihren individuellen Risiken aus Alter, Geschlecht, besonderen beruflichen Gefahren und Risiken in der Freizeit. Im Mittelpunkt der Risikobewertung steht jedoch Ihr aktueller Gesundheitszustand wie Ihre Krankenvorgeschichte. Die Gesundheitsprüfung in der Risikolebensversicherung ist somit ein wichtiger Faktor, wenn es um Ihre Beitragskosten geht.

Daher lohnt es sich, so früh wie möglich einen Todesfallschutz zu vereinbaren, denn naturgemäß sind jüngere Menschen in einem gesundheitlich besseren Zustand als das ältere Semester.

Junge Menschen sollten sich für einen Versicherer entscheiden, der zur Risikolebensversicherung eine Nachversicherungsgarantie anbietet. Diese eröffnet die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich Ihre familiäre und finanzielle Situation verändert hat, die Versicherungssumme zu erhöhen. Hierbei entfällt bei den meisten Versicherungsgesellschaften eine erneute Gesundheitsprüfung und der junge Antragsteller schließt seinen Vertrag zu günstigen Konditionen ab, da Zuschläge für gesundheitliche Risiken meist nicht erhoben werden müssen.

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Gesundheitsprüfung: Schummeln nicht erlaubt

Die individuellen Merkmale eines Antragstellers wie das Alter und das Geschlecht beeinflussen die Beitragshöhe für die Risikolebensversicherung.

Doch das Ergebnis der Gesundheitsprüfung steht für Versicherungen meist im Mittelpunkt, wenn es um die Beitragsbemessung und Zuschläge zum Versicherungsschutz geht. Was viele nicht wissen: Raucher zahlen deutlich höhere Beiträge als gesundheitsbewusste Nichtraucher. Risikolebensversicherer bewerten dieses Kriterium unter anderem als stark erhöhtes Risiko und verlangen einen Aufschlag. So gilt nur derjenige als Nichtraucher, der vor Vertragsabschluss wenigstens ein Jahr nicht mehr geraucht hat. Stellt sich im Todesfall heraus, dass der Antragsteller diese Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet hatte, wird die Versicherung die Leistung entsprechend kürzen und zwar auf die Versicherungssumme, auf die ein Raucher Anspruch hätte.

Daneben gelten Erkrankungen wie Bluthochdruck und erhöhte Blutfettwerte auch als besondere Risiken und sollten Sie einige Kilo zu viel auf die Waage bringen, kann dies für die Risikolebensversicherung Anlass sein, einen Zuschlag von Ihnen zu verlangen.

Erscheint Ihnen die Beitragshöhe aufgrund der Zuschläge, die der Versicherer nach einer Gesundheitsprüfung verlangt zu hoch, können Sie den Schutz durch eine zeitlich begrenzte Laufzeit einschränken. Insbesondere bei einer hohen Versicherungssumme wird der Versicherer auch verlangen, Auskünfte beim behandelnden Arzt einzuholen, nachdem Sie diesen von seiner Schweigepflicht entbunden haben.

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