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Rückkaufswert in der Risikolebens­versicherung

Rückkaufswert

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Kein Rückkaufswert bei Kündigung der Risikolebensversicherung

Wenn Sie eine Risikolebensversicherung (RLV) kündigen, kann kaum ein Rückkaufswert entstanden sein, da es sich nicht um eine kapitalbildende Versicherung handelt. Meist erfolgt eine Überschussbeteiligung direkt über die Beitragsgestaltung, die bei der Risikolebensversicherung oft bei unter 100 Euro pro Jahr liegt.

Durch den Abschluss einer Risikolebensversicherung erhalten Hinterbliebene eine vertraglich festgelegte Geldsumme (meist im sechsstelligen Bereich), sofern der oder die Versicherte innerhalb der Vertragslaufzeit von oft einer Dekade oder mehr verstirbt. Tritt der Leistungsfall nicht ein, wird kein Geld ausgeschüttet.


Risikokapital ohne Ansparkapital ermöglicht niedrige Prämien ohne Rückkaufswert

Die Risikolebensversicherung ist ein preiswerter finanzialler Schutz der Angehörigen im eigenen Todesfall. Weiterhin wird sie zur Absicherung von Krediten und Immobilienfinanzierungen eingesetzt und in diesen Fällen oftmals von den Kreditgebern zur Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens gemacht.

Eine Risikolebensversicherung kann günstig mit einer sehr hohen Deckungssumme im sechsstelligen Bereich abgeschlossen werden. Denn: Mit Ablauf der Vertragslaufzeit der Versicherung endet der Vertrag ohne jegliche Auszahlungen. Es werden weder eine bestimmte Versicherungssumme noch die eingezahlten Beitragssummen zurückerstattet.

Im Gegensatz zu Kapitallebens- oder Rentenversicherungen ist bei Risikolebensversicherungen nur ein geringer Verwaltungsaufwand erforderlich. Zusätzlich werden erwirtschaftete Überschüsse der Risikoabsicherungen oft direkt in bestehende und künftige Verträge eingebaut. Dies kann entweder zu einer sofortigen Reduzierung der Beiträge führen oder die Versicherungssummen werden bei Beibehaltung der gegenwärtigen Beitragszahlung erhöht. Dies hat indirekt gleichfalls eine Beitragsverminderung zur Folge.

Günstig auf eine Beitragsgestaltung wirkt sich auch die steigende Lebenserwartung von Menschen in Deutschland aus. Versicherer nutzen für die Beitragskalkulation stets aktuellen Sterbetafeln. Ein geringeres Sterblichkeitsrisiko verringert folglich die Risikoanteile in der Versicherungsprämie.

Generell wichtig bei der Beitragskalkulation sind Alter, Gesundheitszustand, die Höhe der Summe, die Länge der Laufzeit.


Mehrere Formen der Risikolebensversicherung

Möchten Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, können Sie auf mehrere Varianten zurückgreifen:

  • Klassische Risikolebensversicherung: Bei dieser Form wird das Leben der oder des Versicherten für einen bestimmten Zeitraum mit einer festgelegten Summe versichert. Tritt der Todesfall ein, erhalten die Hinterbliebenen diese Geldsumme.
  • Verbundene Risikolebensversicherung: Dieses Modell ist ähnlich, allerdings werden zwei oder mehr Leben versichert. Ausgeschüttet wird das Geld einmalig, wenn eine Person oder mehrere Personen gleichzeitig versterben. Oft wird Risikolebensversicherung auf zwei oder mehr verbundene Leben von Paaren oder Geschäftspartnerinnen beziehungsweise -partnern zur gegenseitigen Absicherung genutzt.
  • Fallende RLV beziehungsweise Restschuldversicherung: Kreditgeber, die hohe Summen verleihen, verlangen oft eine Absicherung in Form dieser Versicherung: Die Deckungssumme ist der Kreditbetrag. Die Versicherungsbeiträge reduzieren sich mit der fallenden Versicherungssumme. Dieser Geldbetrag wird entsprechend dem sich reduzierendem Kredit angepasst.
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Mit der verbundenen RLV können Paare und Geschäftspartner einander finanziell absichern.

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