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Überschuss­beteiligung in der Risikolebens­versicherung

Überschussbeteiligung

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Wann erwirtschaftet eine Risikolebensversicherung Überschüsse?

Ob Versicherte bei der Risikolebensversicherung (RLV) eine Überschussbeteiligung erhalten, hängt davon ab, wie der Versicherer in einem bestimmten Versicherungsjahr die Risiken kalkuliert hat.

In den folgenden Fällen kann es binnen eines Versicherungsjahres zu Überschüssen kommen, die an Versicherte weitergegeben werden:

  • Das am Finanzmarkt angelegte Kapital eines Versicherungsunternehmens hat mehr Rendite gebracht als erwartet.
  • Es gab unerwartet wenig Leistungsfälle (etwa weniger Todesfälle bei der RLV), so dass die Versicherung weniger Geld auszahlen musste.
  • Die Ausgaben einer Versicherung sind geringer als prognostiziert.

Umgekehrt können sich Versicherungsunternehmen natürlich auch verkalkulieren und binnen 12 Monaten unerwartet hohe Kosten haben. Für diesen Fall planen Expertinnen und Experten bei der Berechnung der Tarife bereits Sicherheitszuschläge ein.

Wirtschaftet ein Versicherungsunternehmen nicht akkurat, werden an den Kapitalmärkten nicht die vorausgesehenen Gewinne erzielt und/oder tritt der Todesfall bei Versicherten häufiger ein als erwartet, werden diese Zuschläge für die notwendige Leistungsgewährung verwendet.


Wann erhalten RLV-Versicherte eine Überschussbeteiligung?

Versicherungsunternehmen sind in der Regel dazu verpflichtet, Überschüsse an Ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben. In welcher Form dies geschieht, ist jedoch nicht genau definiert.

Ob und wann Versicherte eine Überschussbeteiligung erhalten, wird in der Regel bereits im Vertrag genau festgelegt.

Es gibt bei der Risikolebensversicherung beispielsweise folgende Szenarien:

  • Rabatt auf Beiträge: Überschüsse werden direkt mit den aktuellen Beitragszahlungen verrechnet und die Deckungssumme im Leistungsfall bleibt konstant.
  • Erhöhung der Versicherungssumme: Die Überschüsse werden der Versicherungssumme hinzugefügt. Achtung: Je nach Vertragsbedingungen können die Versicherer die Todesfallsumme auch verringern, sofern sie statt Überschüssen ein Minus gemacht haben. Achten Sie auf das Kleingedruckte.
  • Konstante Beiträge, unveränderliche Versicherungssumme: Etwaige Überschüsse und Verluste werden von den Versicherern so großzügig berechnet, dass sie keine Auswirkungen auf Beitragszahlungen und Versicherungssumme haben. Versicherte werden also nicht an den Überschüssen beteiligt, gehen aber auch kein Risiko ein.

Einzelne Versicherer haben je unterschiedliche Risikokalkulationen, Anlagen und Überschussmodelle. Ein Vergleich verschiedener Anbieter kann Sie bei der Wahl eines passenden Vertrags unterstützen.

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