Seit 2005 gibt es eine weitere Form der Altersvorsorge, die vom Staat besonders gefördert wird. Neben der bereits installierten Riester-Rente gibt es seitdem die Rürup-Rente.
Die vom Gesetzgeber dafür vorgesehene Zielgruppe dieser Rentenversicherung sind vor allem die Berufsgruppe der Selbstständigen und
Freiberufler. Die Rürup-Rente ist ein Vorsorgeprodukt, welches sich besonders an all jene Unternehmer richtet, welche ein hohes
Einkommen zu versteuern haben. Mit einer solchen Rente können Sie eine hohe Steuerbelastung verringern und gleichzeitig eine Altersvorsorge
aufbauen. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der Rürup-Rente das bis dahin übliche Absetzen der Beiträge zu den normalen
Lebensversicherungen (Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung) abgeschafft.
Die Rürup-Rentenversicherung ist in zwei Phasen
Ansparen und Auszahlen aufgeteilt. In der Ansparphase sind diese geförderten Renten-Verträge vor eventuellen Pfändungen geschützt.
In der Auszahlungsphase trifft dies nicht mehr zu.
Werden die aktuellen Pfändungsfreigrenzen überschritten, können monatliche Rentenleistungen bei Ihnen gepfändet werden.
Die Ansparphase einer Rürup-Rente beginnt mit der Vertragsunterzeichnung und Zahlung des ersten Beitrages und endet mit dem Beginn
der vereinbarten Auszahlungsphase.
Die Auszahlung erlaubt der Gesetzgeber nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres. Dies ist eine
jener grundsätzlichen Voraussetzungen, um nicht ein steuerschädliches Verhalten bescheinigt zu bekommen. Wenn Sie sich die Rente
dennoch auszahlen lassen, müssen Sie alle in Anspruch genommenen Steuerbegünstigungen an den Staat zurückzahlen.
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Wenn der Staat den Aufbau Ihrer Altersvorsorge fördert, stellt er konkrete Bedingungen, unter denen eine Förderwürdigkeit bestehen bleibt.
Für die Rürup-Rente ist dies der Beginn der Rentenzahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres und die Auszahlung einer Leibrente. Sie können demnach nicht wie bei der normalen Lebensversicherung einen Einmalbetrag in Anspruch nehmen. Außerdem wird die Rentenzahlung mit Ihrem Tod eingestellt und eventuell vorhandenes Kapital fällt dem Versicherer zu. Die erworbene Rürup-Rente setzt sich aus angesparten Beiträgen zuzüglich weiterer Erträge zusammen. In der Ansparphase einer Rürup-Rente können Sie die monatlichen Versicherungsbeiträge flexibel gestalten. Sie legen beispielsweise die Höhe der Einzahlungen selbst fest.
Allerdings werden Sie nur bei regelmäßigen und hohen Zahlungen eine entsprechende Renten Auszahlung aufbauen.
Für die Beitragsphase einer Rürup-Rente gilt, junge Versicherungsnehmer können eine größere Summe an Beitragszahlungen leisten. Ein langer Zeitraum wirkt sich selbst bei geringen Beiträgen positiv auf eine spätere Rente aus. In der Ansparphase können Sie von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Zu beachten ist die spätere Versteuerung der monatlichen Rentenauszahlungen. Ein steuerpflichtiger Anteil ist bei Beginn der Auszahlung festgeschrieben. Von 2005 bis 2020 steigt der zu versteuernde Ertragsanteil um jährlich zwei Prozent (2020 bis 2040 ein Prozent je Jahr). Bis zum Jahr 2040 erhöht er sich auf 100 Prozent.