Bert Rürup, Jahrgang 1943, gilt als einflussreicher politischer Berater.
Im Jahr 2000 übernahm er den Vorsitz des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland. In dieser Funktion schlug er der Kommission für Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme im Jahr 2000 die Einführung der Basisrente vor. Da die Basisrente fast immer sofort mit dem Namen Bert Rürup in Verbindung gebracht wurde, ist sie im Volksmund als Rürup-Rente bekannt geworden. Ausschlaggebend für die Idee war, dass es immer mehr Rentner gibt, die von immer weniger Arbeitnehmern finanziert werden müssen.
Mit der Basisrente wollte Bert Rürup sicherstellen, dass das Rentenniveau ohne zusätzliche Belastung der staatlichen Rentenversicherung die Aufrechterhaltung eines gewissen Lebensstandards ermöglicht.
Es handelt sich rein rechtlich gesehen um eine private Leibrentenversicherung mit Kapitalabdeckung.
Im Alterseinkünftegesetz vom 01. 01. 2005 wird dargestellt, dass die Gesamtversorgung im Rentenalter auf einem sogenannten
Dreischichtenmodell beruht.
Dabei bildet die Basis-Versorgung, zu der auch die Rürup-Rente gehört, die erste Schicht, die
durch die Schichten Zusatzversorgung und Kapitalanlageprodukte erweitert wird. Die staatliche Förderung, die auch für die
Basis-Rente nach Rürup gilt, erfolgt im Wege der Steuererleichterung.
Nach einer bestimmten Staffelung lassen sich Beiträge
zur Basis-Rente in den nächsten Jahren bis zu 100 Prozent steuermindernd geltend machen.
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Da im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes auch die Riester-Rente eingeführt wurde, fragen Sie sich vielleicht, worin der Unterschied zwischen diesen beiden, vom Staat geförderten Formen der privaten Altersvorsorge besteht.
Zum einen kann bei der Rürup-Rente keine Kapitalauszahlung bei Vertragsende gewählt werden. Hier ist die lebenslange Verrentung vorgeschrieben. Zum anderen gibt es für die Basis-Rente nach Rürup keinen eingeschränkten Personenkreis, wie es bei der Zulagenförderungsberechtigung nach Riester der Fall ist. Da die staatliche Förderung hier im Wege der Steuererleichterung erfolgt, kann die Basis-Rente nach Rürup universell in Anspruch genommen werden. Sie werden sich nun möglicherweise fragen, warum die Rürup-Rente als Basisrente gilt.
Bei der Beantwortung dieser Frage muss man sich noch einmal die Entwicklungsgeschichte der Rürup-Rente ansehen.
Die Basis-Rente soll eine Form der privaten Altersvorsorge sein, die weder vom Staat noch von einer privaten Person angegriffen werden kann.
Diese Voraussetzungen erfüllt die Rürup-Rente und deshalb ist sie der ersten Schicht der Gesamtversorgung im Alter, wie sie das
Alterseinkünftegesetz vorsieht, zuzuordnen. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, muss die Rürup-Rente natürlich bestimmte Voraussetzungen
erfüllen. Sie ist als Basis-Rente nicht vererbbar, es kann aber eine Hinterbliebenenversorgung eingeschlossen werden.
Einen Rürup-Rentenvertrag
kann man nicht verkaufen, übertragen oder beleihen, wie es bei anderen, nicht staatlich geförderten Rentenversicherungen der Fall ist.