Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge.
Die auch als Basisrente bekannte Rente wurde im Jahr 2005 eingeführt, etabliert sich aber erst jetzt zunehmend als bevorzugtes Altersvorsorgemodell für Selbstständige. Die Rürup-Rente ist eine kapitalgedeckte Altersvorsorge und wird von privaten Versicherungsgesellschaften angeboten. Von Versicherungen und Medien wird die Rürup-Rente meist als attraktives Steuerspar-Modell umworben. Wie auch die Beiträge zur Riester-Rente wird auch die Rürup-Rente vom Staat über den Sonderausgabenabzug steuerlich gefördert. Die Beiträge zu einer klassischen Lebensversicherung können hingegen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Zu den größten Vorteilen der Rürup-Rente zählen tatsächlich die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten über die Sonderausgaben.
Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihre in die Rürup-Rente eingezahlten Beiträge bis 20.000,- Euro über die Einkommensteuerjahreserklärung geltend machen können.
Hierbei richtet sich Ihre persönliche Steuerersparnis mit Rürup allerdings nach Ihrem zu versteuernden Einkommen und weiteren Steuerabzugsvarianten. Wenn Sie sich für eine Rürup-Rente entscheiden, können Sie diese Altersversorgung bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften abschließen. Beachten Sie, dass Sie aus dem Rürup-Vertrag allerdings nicht mehr aussteigen können: Sie müssen bis zum Rentenbeginn in Rürup einzahlen. Alternativ können Sie den Vertrag auch ruhen lassen. Die aktuellen Rürup-Tarife sind an zahlreiche Bedingungen geknöpft und sehen den Einstieg ins Rentenalter erst ab 60 Jahren vor.
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Der Durchblick im Tarif-Dschungel fällt vielen Verbrauchern besonders bei der Suche nach der richtigen Altersversorgung schwer – schließlich legt man mit einer Rentenversicherung bereits in jungen Jahren die finanzielle Basis für das Einkommen im Rentenalter.
Schenken Sie beim Abschluss einer Rürup-Rente oder einer anderen Altersversorgung deshalb nicht nur dem Argument der Steuerersparnis Beachtung. Die wesentliche Leistung der Rürup-Rente ist eine Leibrente. Das bedeutet für Sie, dass Ihnen Ihre Rürup-Rentenversicherung ab dem Eintritt ins Rentenalter eine monatliche Rentenzahlung ausschüttet. Dieses Modell ist mit dem der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Sie zahlen also heute - während der Ansparphase - Beiträge in Ihre Rürup-Rente ein, um im Alter dafür monatliche Rentenzahlungen bis zum Lebensende von Ihrer Versicherung zu erhalten.
Die Rürup-Rente bietet Ihnen mit der Leibrente, also monatlichen Rentenzahlungen, eine mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Leistung.
Die Rürup-Rente ist allerdings kapitalgedeckt wie eine Lebensversicherung und wird nicht wie die gesetzliche Rente über den Generationenvertrag finanziert. Sie erhalten Ihre Rürup-Rente in jedem Fall als Leibrente und haben auch kein Kapitalwahlrecht – eine Auszahlung des angesparten Betrags in einer Summe ist daher nicht möglich. Rein rechnerisch profitieren Sie also von der Rürup-Rente, wenn Sie in der Ansparphase ein hohes Einkommen mit Steuerabzugsmöglichkeiten aufweisen können und dann in der Rentenphase davon profitieren.