1. Wer kann eine Rürup-Rente abschließen?
Bezüglich der Rürup-Rente besteht bei vielen Bürgern der Irrglaube, dass nur Selbstständige und Freiberufler einen Rürup-Vertrag abschließen können. Tatsächlich ist es aber so, dass praktisch alle Personenkreise die Basisrente nutzen können, also auch Arbeitnehmer.
Allerdings ist für Arbeitnehmer meistens die Riester-Rente die lohnenswerte Alternative, sodass die Rürup-Rente vorrangig für Selbstständige, gewerbetreibende Personen und Freiberufler geeignet ist, zumal diese Personengruppen keinen Riester-Vertrag abschließen dürfen.
Generell dürfen aber auch Beamte, Arbeiter und Angestellte einen Vertrag zur Rürup-Rente abschließen und somit eine optimale Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung aufbauen.
2. Wie sehen die Förderbedingungen aus?
Damit ein Finanzprodukt als rürupfähig bezeichnet werden kann, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Rürupfähig bedeutet, dass Sie als Sparer Beiträge in einen Sparvertrag einzahlen können und diese Beiträge dann auch steuerbegünstigt behandelt werden, was der Kern der Rürup-Rente ist. Zu diesen Bedingungen gehört zum Beispiel, dass der Rürup-Vertrag vorsehen muss, dass Sie ab Fälligkeit eine lebenslange und monatlich auszuzahlende Rente erhalten. Zudem darf mit der Rentenzahlung frühestens dann begonnen werden, wenn Sie Ihr 60. Lebensjahr vollendet haben. Eine weitere Förderbedingung ist, dass die aus dem Vertrag entstehenden Ansprüche weder vererbt oder beliehen noch veräußert oder anderweitig übertragen werden dürfen. Darüber hinaus muss gesichert sein, dass Sie als Sparer mindestens die eingezahlten Beträge wieder zurückerhalten (Kapitalsicherung).
3. Wie ist die Sicherheit der Rürup-Rente zu bewerten?
Die Rürup-Rente ist für den Sparer gleich in mehrfacher Hinsicht sehr sicher. Zunächst einmal besteht ein Kapitalschutz, sodass Sie ab der Vertragsfälligkeit mindestens die Beiträge in Form der folgenden Rentenzahlung zurück erhalten, die zuvor eingezahlt worden sind. Es kann also keine Kapitalverluste geben. Ferner ist die Rürup-Rente auch in der Hinsicht sicher, da sie vor den Zugriffen "Fremder" geschützt ist.
Da der Vertrag nicht vor Rentenbeginn aufgelöst werden darf, ist die Rürup-Rente sogar vor der Verrechnung mit einem eventuellen Arbeitslosengeld II-Bezug geschützt, was auch kurz als Hartz-4-sicher bezeichnet wird. Darüber hinaus ist es selbst einem Gerichtsvollzieher nicht möglich, das Guthaben aus einem Rürup-Vertrag zur Begleichung von offenen Forderungen gegen Sie zu verwerten.
4. Was passiert, wenn ich einen finanziellen Engpass habe?
Vielleicht fragen auch Sie sich bezüglich des Rürup-Vertrages was passiert, wenn die Sparraten vorübergehend nicht gezahlt werden können, weil Sie beispielsweise arbeitslos geworden sind oder einen sonstigen finanziellen Engpass haben. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, den Rürup-Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen und die üblichen Beitragszahlungen somit zunächst einmal zu stoppen. Sollten Sie nach einiger Zeit wieder liquide sein, können Sie mit der Zahlung der Beiträge fortfahren und auf Wunsch sogar die Zahlung der nicht gezahlten Beiträge nachholen.