Der Gesetzgeber hat auf die demografische Entwicklung in der Bundesrepublik reagiert und für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte die Riester-Rente eingeführt, um die drohende Rentenlücke zu schließen.
Gehören Sie zur Berufsgruppe der Selbstständigen oder Freiberufler und möchten ebenfalls von einer lebenslangen Rentenzahlung profitieren, können Sie sich für die Rürup-Rente entscheiden. Dieses im Jahr 2005 aufgelegte Altersvorsorgeprodukt kommt für Sie dann infrage, wenn Sie sich sicher sind, die Beiträge bis zum Eintritt in den Ruhestand zahlen zu können. Grundsätzlich bietet Ihnen die Rürup-Rente höhere finanzielle Vorteile als eine vergleichbare Altersvorsorge, die nicht staatlich gefördert wird.
Die Rürup-Rente, auch unter der Bezeichnung Basisrente bekannt, soll Ihnen eine Rente in Aussicht stellen, wenn Sie nicht zu den Zulagenberechtigten gehören, die von der Riester-Rente profitieren können.
Als Selbstständiger können Sie nur dann auf indirektem Wege Zulagen erhalten, wenn Ihr sozialversicherungspflichtiger Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat und Sie ebenfalls einen führen. Die Basisrente ist für Sie auch möglich, wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis arbeiten oder Beamter sind. Anders als bei der Riester-Rente profitieren Sie bei der Rürup-Rente nicht von staatlichen Zulagen inklusive steuerlichen Erleichterungen, sondern lediglich von Steuervorteilen, die jedoch weitaus höher ausfallen als bei der Riester-Förderung.
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Haben Sie sich als Berechtigter für die Rürup-Rente entschieden, erkennt Ihnen das Finanzamt Steuervergünstigungen für jährliche Beitragszahlungen in Höhe von 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Ehepaaren an.
Rund 70 Prozent werden Ihnen dann als Sonderausgaben abgezogen, wobei sich der prozentuale Anteil bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent erhöhen wird, die als steuerfrei deklariert werden. Im Gegenzug müssen sie dann als Rürup-Rentner einen gewissen Teil Ihrer Rente versteuern, der sich nach dem Zeitpunkt des Renteneintritts richtet. Gehören Sie zu den Selbstständigen, die parallel dazu Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung oder an ein berufsständisches Versorgungswerk entrichten, können Sie nicht die kompletten Einzahlungen in Höhe von 20.000 oder 40.000 Euro als Rürup-Beitrag geltend machen, denn hiervon sind die Beiträge für die Rentenversicherung oder das Versorgungswerk abzuziehen.
Wenn Sie sich für die Basisrente entscheiden, müssen Sie berücksichtigen, dass der Vertrag lediglich eine Verrentung vorsieht und eine Kapitalauszahlung, wie es die Riester-Rente einräumt, nicht möglich ist.
Zu den wichtigen Voraussetzungen für den Abschluss einer Basisrente gehört Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, auch bis zum Eintritt in den Ruhestand Ihre Beiträge leisten zu können. Im Falle einer Beitragsfreistellung reduziert sich die Höhe der insbesondere für Selbstständige wichtigen Rente.