Die seit 2005 bei privaten Versicherungsgesellschaften erhältliche Rürup-Rente etabliert sich nach anfänglichen Startschwierigkeiten immer mehr als bevorzugtes Altersvorsorgemodell.
Die Rürup-Rente ist auch als Basisrente bekannt und wird insbesondere für Selbstständige angeboten, die nicht zum Zulagenberechtigten
Personenkreis der Riester-Rente zählen. Beachten Sie grundsätzlich: Riester ist eine private Rente für Angestellte, während Rürup eher
an Selbstständige gerichtet ist. Beide Altersvorsorgemodelle werden vom Staat über den Sonderausgabenabzug steuerlich gefördert.
Sie können aber auch als Angestellter eine Rürup-Rente abschließen und von den Steuervorteilen profitieren.
Die Rürup-Rente ist eine kapitalgedeckte private Altersvorsorge.
Sie zahlen also während der Ansparphase bis zum Rentenbeginn jährlich einen vereinbarten Betrag in Ihre Rürup-Rente ein. Selbstverständlich
können Sie sich auch für eine monatliche, quartalsweise oder halbjährliche Zahlungsweise entscheiden.
Der Sparanteil der Rürup-Rente wird
mit 2,25 Prozent verzinst.
Die Ausschüttung der Rürup-Rente beginnt im Rentenalter – beispielsweise mit 65 Jahren.
Die Auszahlung der Rürup-Rente erfolgt im Rentenalter immer als Leibrente. Das bedeutet, dass Sie von Ihrer Versicherung eine monatliche
Rentenzahlung in vereinbarter Höhe auf Lebenszeit erhalten. Die Rürup-Rente wird als konventionelle Rentenversicherung, also mit fester
garantierter Verzinsung, fondsgebundene Basisrente, Fondssparplan und englische Lebensversicherung angeboten. Sie können Ihre Basisrente
mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Hinterbliebenenversicherung kombinieren.
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Die Rürup-Rente wird vor allem als steuergünstige Basisrente beworben.
Ihre steuerliche Absetzbarkeit über den Sonderausgabenabzug ist tatsächlich auch der größte Vorteil der Rürup-Rente: Gutverdiener können Beiträge zu Rürup in Höhe von bis zu 20.000,- Euro steuerlich geltend machen. Auch eine integrierte Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie teilweise von der Steuer absetzen. Die Rürup-Rente ist in der Ansparphase zudem vor einer Pfändung geschützt und wird nicht beim Arbeitslosengeld II als Vermögen angerechnet. Die Basis- oder Rürup-Rente bietet Selbstständigen mit schwankenden Einkünften den Vorteil, dass niedrige Monatsbeiträge mit flexiblen Einmalzahlungen ergänzt werden können. Sie können als Single pro Jahr somit bis zu 20.000,- Euro nach eigenem Ermessen in Ihre Rürup-Rente einbezahlen.
Für Paare liegt der Höchstbetrag bei 40.000,- Euro pro Jahr.
Sie können Ihre Beiträge zur Rürup-Rente grundsätzlich bei der Einkommenssteuer geltend machen. Beachten Sie aber, dass sich Ihre individuellen Steuervorteile nach Ihrem zu versteuernden Einkommen und anderen Steuerabzugsmöglichkeiten richten. Das bedeutet, dass ebenfalls absetzbare Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder auch Ihre abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge die steuerliche Attraktivität von Rürup schmälern. Grundsätzlich lässt sich festhalten: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto mehr profitieren Sie tatsächlich von der Rürup-Steuerersparnis. Ihr Steuerberater kann Ihnen in diesem Fall Ihre individuelle Steuerersparnis berechnen.