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Rürup-Rente

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Zahlreiche Rürup Renten im Vergleich

Wer ist für die Rürup-Rente förderberechtigt?

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Rürup Rente

Jeder, der eine Rürup-Rente abschließt, zählt theoretisch zum förderberechtigten Kreis

Die staatlich geförderte Rürup-Rente wird immer beliebter: Das 2005 eingeführte Altersvorsorge-Modell von Bert Rürup hat sich besonders bei Selbstständigen als Konkurrent für klassische Lebensversicherungen etabliert.

Zu den Besonderheiten der Rürup-Rente zählt ihre staatliche Förderung über den Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuerjahreserklärung. Die Rürup-Rente gliedert sich in eine Anspar- und Rentenphase. Während der Ansparphase zahlen Sie monatlich (auch andere Zahlungszyklen sind möglich) einen vereinbarten Betrag in Ihre Rürup-Rente ein.
Die Rürup-Rente kann weiterhin um Einmalzahlungen bis zum jährlichen Maximalbetrag von insgesamt 20.000,- Euro aufgestockt werden. Für Verheiratete, die zusammen veranlagt werden, liegt die Grenze bei 40.000,- Euro.

Die Rentenphase beginnt in der Rürup-Rente frühestens mit 60 Jahren: Sie erhalten im Rentenalter monatliche Beträge bis ans Lebensende von Ihrem Rürup-Versicherer ausbezahlt.

Die Rürup-Rente wird ausschließlich als Leibrente mit monatlicher Rentenzahlung ausgeschüttet – eine Einmalzahlung ist nicht möglich. Damit ähnelt das Rürup-Modell dem der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie können die Rürup-Rente bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften abschließen. Beachten Sie, dass Rürup-Verträge aber nicht kündbar sind. Die Versicherer bieten verschiedene Rürup-Sparformen wie die klassische Rentenversicherung mit garantiertem Zinssatz, fondsgebundene Rürup-Renten, Fondssparpläne und englische Versicherungsmodelle an. Sie können Ihre Rürup-Police auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einem Hinterbliebenenschutz kombinieren. Rürup-Renten sind allerdings nicht vererbbar, beleihbar oder anderweitig veräußerbar.

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Rürup-Rente abschließen: Wer ist tatsächlich förderberechtigt?

Auch wenn die Rürup-Rente meist als Altersvorsorgemodell für Selbstständige beworben wird: Rürup-Renten stehen jedermann offen.

Sie können auch als Angestellter oder Beamter eine Rürup-Rente abschließen. Auch für ältere Interessenten, die in einigen Jahren in Rente gehen, ist häufig ein Einstieg in die Rürup-Rente interessant. Jeder, der eine Rürup-Rente abschließt, zählt theoretisch zum förderberechtigten Kreis. Um die staatliche Förderung zu erhalten, geben Sie oder Ihr Steuerberater den Rürup-Vertrag und die eingezahlten Beträge bei der Einkommensteuerjahreserklärung als Sonderausgaben für Altersvorsorgeaufwendungen an. Die steuerliche Absetzbarkeit der Rürup-Rente steigt bis zum Jahr 2025 auf hundert Prozent an. Das bedeutet für Sie, dass Sie zu diesem Zeitpunkt den vollen Betrag, den Sie über das Jahr in Rürup einbezahlt haben, steuerlich geltend machen können.

Derzeit können Sie rund 70 Prozent absetzen – die steuerliche Absetzbarkeit steigt jährlich um zwei Prozent.

Ihre tatsächliche Steuerersparnis mit einer Rürup-Rente hängt vom Einkommen und anderen Steuerabzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer ab. Es ist also auch möglich, dass Sie steuerlich kaum von Ihrem Rürup-Vertrag profitieren. Grundsätzlich lässt sich sagen: Je höher Ihr Einkommen ist, desto höhere Beträge können Sie für Ihre Altersversorgung auch wirklich von der Steuer absetzen. Steuerlich absetzbar sind neben der Rürup-Rente auch folgende Altersvorsorgemodelle: Riester, betriebliche Altersversorgung.

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