Wenn Sie den Strompreis betrachten, den Ihnen Ihr Stromversorger in Rechnung stellt, finden Sie einen zusammengesetzten Preis, bestehend aus mehreren Bestandteilen.
Im Allgemeinen können Sie den Strompreis als jenen Preis bezeichnen, den Sie an Ihren Stromanbieter bezahlen müssen. Die diversen Einzelpreise bestehen demnach aus den Kosten für die Stromerzeugung, aus den Transportkosten bis zum Verbraucher sowie aus den staatlich erhobenen Steuern und Abgaben. Sie bezahlen bei 100 Euro Stromkosten etwa zweit Drittel für den Strom und die Netznutzung. Die restlichen 40 Prozent verlangt der Staat für Abgaben, Umlagen und Steuern. Bei jeder Strompreiserhöhung verdient der Staat kräftig mit. Senken die Energiekonzerne die Strompreise, verringern sich eventuell dessen Einnahmen.
Lediglich ein Mehrverbrauch kann für einen Ausgleich ausfallender Staatseinnahmen auf dem Strommarkt sorgen.
Damit Sie die einzelnen Einflussfaktoren genauer betrachten können, müssen Sie die Zusammensetzung des Strompreises entsprechend kennen.
Der Strompreis je Kilowattstunde, den Sie Ihrem Stromversorger bezahlen, beinhaltet den Energiepreis, die Konzessionsabgabe, den KWKG-Zuschlag,
Nutzungsentgelte, EEG-Zuschlag, Stromsteuer und Mehrwertsteuer.
Der Strompreis setzt sich zwar bei den einzelnen Verbrauchern gleich zusammen,
jedoch sind die jeweiligen Preisbestandteile für den privaten Verbraucher oder den Großabnehmer in ihrer endgültigen Höhe unterschiedlich.
Industriekunden nehmen nicht nur andere Strommengen ab, sondern sie können auch andere billigere Stromnetze nutzen.
» Stromanbieterwechsel - Vergleich jetzt erstellen
Ihr Strompreis setzt sich im Allgemeinen in etwa wie folgt zusammen.
Sie bezahlen für die Strombeschaffung an Ihren Stromversorger, wenn er den Strom nicht selbst herstellen kann. Ihr Versorger kauft den Strom über Handelsmärkte wie die Strombörse in Leipzig. Die großen Kraftwerksbetreiber sind selbst Energieproduzenten und stellen Ihnen anstatt der Beschaffungskosten die Produktionskosten in Rechnung. Kraftwerksbetreiber können ihren Strom preisgünstiger als die Stromaufkäufer liefern. Bisher ist Atomstrom wesentlich preiswerter als Ökostrom. Das liegt aber auch daran, dass die Atomkraftwerksbetreiber Milliarden von künftigen Kosten auf die Allgemeinheit umlegen dürfen oder dies bereits durch staatliche Subventionsgelder getan haben.
Sie bezahlen immer eine Netznutzung und die Netzinstandhaltung.
Das Netz für den Stromtransport kann dabei das des Stromversorgers sein. Wenn Ihr Stromlieferant nicht der regionale Netzbetreiber ist, kostet dies diesem eine Durchleitungsgebühr. Rechnerisch beträgt die Mehrwertsteuer 16 Prozent, wenn sie auf den Brutto-gesamt-Preis bezogen wird. Auf einen Nettopreis kommen immer 19 Prozent Mehrwertsteuer. Der Staat fordert eine Stromsteuer von etwa 8 Prozent, die Sie vor allem beim Bezug von Kohle- und Erdölstrom bezahlen müssen. Die Konzessionsabgabe von circa 6 Prozent ist eine Abgabe Ihrer Gemeinde. Die Umlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage 4 Prozent) war für viele Stromversorger bereits mehrfach eine gute Ausrede, wenn sie regelmäßig die Strompreise erhöhten.