Wenn Sie eine Geldanlage wie ein Tagesgeldkonto als relativ sichere und verzinste Kapitalanlage wählen, erhalten Sie dafür von der Bank Zinsen in einer bestimmten Höhe.
Sie können mit einer Verzinsung je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährig oder ganzjährig rechnen. Werden die ausgeschütteten Zinsen sofort wieder dem Zinsverrechnungszyklus zugeführt, können Sie als Anleger einen Zinsenzinseffekt mitnehmen. Seit 2009 ist auf Zinsen, die Sie von einer Bank oder einer privaten Person für Geldleihen erhalten, eine Abgeltungssteuer fällig. Mit einigen Finanzkonstruktionen, beispielsweise Geldanlage verbunden mit Kreditaufnahme, können Sie diese Steuer legal umgehen. Die Zinssätze beim Tagesgeld sind im Vergleich zu anderen Geldanlageprodukten beispielsweise Sparbuch höher. Tagesgeld ist generell täglich verfügbar. Sie brauchen auch keine Kündigungsfristen beachten.
Jeder Betrag ab einem Euro wird verzinst. Einige Bankinstitute bieten Ihnen höhere Zinsen ab einer bestimmten Anlagesumme an.
Je mehr Geld Sie auf einem Tageskonto anlegen, desto höher ist in diesem Fall der Zinssatz. Banken orientieren sich im Allgemeinen an den normalen Geldmarktsätzen (Leitzins, Euribor). Dennoch finden Sie Sonderangebote, bei denen Sie für eine festgelegte Zeitdauer Ihr Geld profitabler als sonst üblich anlegen können. Insgesamt handelt es sich beim Tagesgeldkonto um eine flexible Möglichkeit zum Sparen. Da es keinerlei Kursschwankungen zu beachten gibt, ist diese Anlageform in dieser Hinsicht auch sehr sicher.
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Die steuerlichen Aspekte bei einem Tagesgeldkonto sind die unmittelbare Folge der seit 2009 geltenden Abgeltungssteuer.
Damit unterliegen auch Ihre bei einer Geldanlage erzielten Zinserträge der Abgeltungssteuer.
Die Obergrenze bildet ein bestimmter
Sparerfreibetrag, der für jede Person gilt. Wenn Ihre Bank keine anderslautenden Festlegungen beziehungsweise gestellte Freistellungsaufträge
berücksichtigen kann, wird das kontoführende Geldinstitut die Steuer direkt an das zuständige Finanzamt abführen. Sie können sich bei
einem entsprechend niedrigen Steuersatz, die aufgrund der Abgeltungssteuer (Steuersatz 25 Prozent) zu viel abgeführten Beträge an das
Finanzamt im Rahmen Ihrer jährlichen Erklärung zur Einkommenssteuer zurück erstatten lassen.
Sie müssen allerdings nicht bis zu einer eventuellen Steuerrückerstattung durch Ihr Finanzamt rechnen.
Der Gesetzgeber hat dafür die Möglichkeit eines pauschalen Sparerfreibetrages vorgesehen. Zinserträge innerhalb dieses Freibetrages
bleiben steuerfrei. Dazu stellen Sie bei Ihrem das Tagesgeldkonto führenden Geldinstitut einen Freistellungsauftrag.
In diesem Freistellungsauftrag wird immer jene Summe genannt, die für eine steuerfreie Auszahlung Ihrer Kapitalerträge gilt.
Bis dieser Freibetrag erreicht ist, erhalten Sie die Zinserträge in vollem Umfang. Eine Angabe in der Einkommenssteuererklärung entfällt.
Übersteigen die Zinserträge den Freibetrag, ist dies entsprechend aufzuführen. Für den Fall geringer oder keiner Einkommen können Sie eine
sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (ausgestellt vom Finanzamt) bei Ihrer Bank einreichen. Auch hier erhalten Sie alle Kapitalerträge
in vollem Umfang.