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Unfallversicherung

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Der Versicherungsfall in der Unfallversicherung

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Unfallversicherung

Nicht immer lässt sich problemlos die Abgrenzung leichterer Unfallereignisse zur Verletzung definieren

Da sich der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht auf den Freizeitbereich bezieht, erweitert der Abschluss einer privaten Unfallversicherung die Absicherung von finanziellen Risiken im Ernstfall.

So tritt der Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung dann ein, wenn ein plötzliches und von außen auf den Versicherten wirkendes Unfallereignis unfreiwillig zu einer Verletzung führt. Nicht immer lässt sich problemlos die Abgrenzung leichterer Unfallereignisse zur Verletzung definieren.

Der Versicherungsverband spricht auch in den Fällen von einem Unfall, wenn durch eine starke Kraftanstrengung an der Wirbelsäule oder an Gliedmaßen Bänder, Sehnen, Kapseln oder Muskeln gezerrt oder gedehnt werden. Anders als bei einem klassischen Krankheitsbild, wirkt das körperlich schädigende Ereignis bei einem Unfall lediglich zeitlich eingegrenzt ein.

Der Versicherungsfall in der Unfallversicherung basiert zunächst darauf, dass eine Unfallursache vorliegen muss, die durch fremde Einwirkungen, menschliches oder technisches Versagen ausgelöst wird. Jedoch kann es auch zu erheblichen Einschränkungen im Leistungsfall kommen, wenn beispielsweise eine sogenannte Eigenbewegung des Versicherungsnehmers die Ursache für eine Verletzung ist. Dies ist dann der Fall, wenn große Kraftanstrengungen bei sportlichen Aktivitäten zu körperlichen Einschränkungen infolge einer Verletzung führen. Da die Beurteilung eines Unfallgeschehens nicht immer eindeutig geklärt werden kann, haben sich einige Versicherer darauf verlegt, den Schutz der Unfallversicherung bei erhöhten oder speziellen Risiken zu erweitern.

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Finanzielle Absicherung im Versicherungsfall soll wirtschaftliche Schieflage verhindern

Ist der Versicherungsfall in der Unfallversicherung eingetreten, müssen Sie sich als Versicherungsnehmer umgehend mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen.

Schließlich dient der Schutz Ihrer finanziellen Absicherung, wenn ein Unfall zu einer dauernden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung geführt hat und eine Invalidität die Folge ist.
Meist wird im Versicherungsfall eine einmalige Kapitalzahlung erbracht oder auch, falls dies vertraglich so vereinbart ist, eine lebenslange Unfallrente gezahlt. Von besonderer Bedeutung ist dann, ob Sie sich für eine lineare oder eine progressive Unfallversicherung beim Vertragsabschluss entschieden haben. Lediglich eine Progressionsvereinbarung stellt sicher, dass die von der Unfallversicherung gezahlte Leistung bei einem hohen Invaliditätsgrad auch überdurchschnittlich ansteigt.

Das Bemessen des Invaliditätsgrades erfolgt im Leistungsfall aufgrund der fest definierten Gliedertaxe.

Neben dem Vereinbaren der progressiven Unfallversicherung und dem Absichern des Invaliditätsrisikos können Sie auch andere Folgen eines Unfalls gegen einen Prämienaufschlag absichern lassen. Sie haben die Möglichkeit, einen bestimmten Kapitalbetrag zu vereinbaren, der beim Unfalltod an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Diese Todesfallleistung wird immer dann erbracht, wenn der Versicherte innerhalb von eines Jahres nach dem Unfallereignis an den Unfallfolgen verstirbt. Wollen Sie sich und Ihre Angehörigen im Ernstfall rundum absichern, ist eine Kombination aus der Invaliditätsleistung und einer Todesfallleistung eine optimale Variante

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