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Unfallversicherung

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Invalidität-Invaliditätsgrad in der Unfallversicherung

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Unfallversicherung

Etwa jeder dritte Haushalt in Deutschland hat eine private Unfallversicherung abgeschlossen

Die private Unfallversicherung zahlt bei Invalidität und deckt zusätzliche Leistungsbereiche wie das Krankenhaustagegeld und kosmetische Operationen ab.

Etwa jeder dritte Haushalt in Deutschland hat eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Private Unfallversicherungen werden von zahlreichen Versicherungsgesellschaften angeboten und zeichnen sich durch vergleichbar preisgünstige Beiträge aus. Die private Unfallversicherung deckt alle Unfälle und ihre Folgen ab. Beachten Sie jedoch, dass die private Unfallversicherung ausschließlich im Falle eines Unfalls und nicht bei Erkrankungen sowie Krankheitsfolgen greift. Die Kernleistung der privaten Unfallversicherung stellt die Abdeckung des Invaliditätsfalls dar: Die Unfallversicherung zahlt Ihnen bei Invalidität als Unfallfolge eine vertraglich vereinbarte Kapitalsumme. Hiermit werden jedoch nicht nur schwere Invaliditätsgrade erfasst, die zu einer Berufsunfähigkeit führen, sondern alle dauerhaften und messbaren Einschränkungen von Körperteilen vom Auge bis zum Zeh.

Grundsätzlich gilt, dass mit sinkendem Grad der körperlichen Beeinträchtigung auch die ausgeschüttete Kapitalsumme der Unfallversicherung sinkt.

Neben einer vollständigen Funktionsunfähigkeit oder dem Verlust von Körperteilen finden in der privaten Unfallversicherung auch sogenannte Gebrauchsminderungen, also messbare Einschränkungen von Körperteilen nach einem Unfall, Beachtung. Verfügt somit ein Auge nach einem Unfall nur noch über die Hälfte seiner Funktionalität oder Sehfähigkeit, berechnet die Unfallversicherung eine anteilige Gebrauchsminderung von beispielsweise 50 Prozent des anteiligen Invaliditätsgrades auf Basis der Gliedertaxe.

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Invalidität in der Unfallversicherung: Kapitalsummen für fast alle Invaliditätsgrade

Die private Unfallversicherung ermittelt den Invaliditätsgrad anhand der Gliedertaxe.

Bei der Gliedertaxe handelt es sich um ein Berechnungsmodell der Unfallversicherungen zur Ermittlung des Invaliditätsgrades nach einem Unfall. Hierbei wird jedem Körperteil wie dem Auge, Arm, Bein, dem Gehör und einer Zehe eine bestimmte Prozentzahl zugeordnet. Ein Verlust des Auges wird normalerweise mit einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent angesetzt:
Der Versicherungsnehmer, der sein Auge bei einem Unfall im Haushalt verloren hat, erhält die Hälfte der vertraglich vereinbarten Invaliditätssumme.

Schwerwiegende Funktionsbeeinträchtigungen oder Verluste von Armen oder Beinen werden innerhalb der Gliedertaxe mit hohen Prozentzahlen angesetzt, während eine verlorene Zehe immerhin noch bei zwei Prozent liegt.

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