Darüber hinaus ist es aber auch möglich, andere Leistungsarten mit zu versichern und in den Versicherungsvertrag mit aufzunehmen, wie beispielsweise das Krankenhaustagegeld.
Dazu gehört auch der schlimmste aller Fälle: der Eintritt des Todesfalles. Die Todesfallleistung dient der Absicherung der Hinterbliebenen und wird fällig, sofern der Tod als Unfallfolge innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfallereignis eintritt. Die Todesfallleistung ist eher bekannt aus dem Bereich der Lebensversicherung, doch auch im Rahmen der Unfallversicherung kann eine Todesfallleistung vereinbart werden.
Ist ein Unfall die Ursache für den Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers, so muss der Todesfall innerhalb von 48 Stunden der Versicherung mitgeteilt werden.
So steht es in § 9 VI Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen, kurz AUB genannt.
Diese Frist beginnt,
wenn der Rechtsnachfolger des Versicherungsnehmers Kenntnis vom Unfallereignis hat. Tritt der
Todesfall als Unfallfolge innerhalb der folgenden 12 Monate ein, so entsteht gemäß §§ 7 und 4 AUB
gleichermaßen ein Anspruch auf die vereinbarte Todesfallleistung.
Der Unterschied zwischen der
Todesfallleistung bei der Unfallversicherung und der der Lebensversicherung besteht darin, dass die
Todesfallleistung aus der Lebensversicherung nicht an die Frist von einem Jahr gebunden ist.
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Die Höhe der Leistung im Todesfall wird bei Abschluss der Unfallversicherung zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft vertraglich vereinbart.
Der Versicherungsnehmer kann bei Abschluss der privaten Unfallversicherung bestimmen, an wen im Falle seines Todes die
Versicherungssumme ausgezahlt werden soll. Eine nachträgliche Änderung zugunsten einer anderen Person
ist zu Lebzeiten jederzeit möglich.
Die Todesfallleistung dient jedoch nicht ausschließlich der
finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen, sondern kann bereits im Vorfeld anderweitige und sinnvolle Verwendung finden.
Stattdessen kann sie nämlich auch als Vorschuss auf die Invaliditätssumme in Anspruch genommen werden.
Wird der Versicherungsnehmer durch das Unfallereignis invalide, wird die volle Invaliditätssumme erst
nach einem Jahr gezahlt. Mit einer Vorfinanzierung über die Todesfallsumme kann der Versicherungsnehmer
bereits zu einem früheren Zeitpunkt verschiedene Hilfen für den Alltag in Anspruch nehmen, beispielsweise
eine Haushaltshilfe.
Da sich die Aufnahme der Leistung im Todesfall nur gering auf die monatlich zu zahlenden
Beiträge für die private Unfallversicherung auswirkt, sollte man auf sie nicht verzichten. Die Höhe der
Todesfallabsicherung ist individuell verschieden, sollte jedoch nicht zu hoch ausfallen, insbesondere dann,
wenn bereits eine Risikolebensversicherung vorhanden ist. Sie ist die ideale Absicherung der Hinterbliebenen,
da sie passgenau auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers und seine finanziellen Verhältnisse abgeschlossen werden kann.