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Unfallversicherung

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Zahlreiche Unfallversicherungen im Vergleich

Unterschied private und gesetzliche Unfallversicherung

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Unfallversicherung

Die Unfallversicherung deckt Folgen und Risiken von Unfällen ab

Die Unfallversicherung gliedert sich in Deutschland in zwei voneinander unabhängige Zweige:

Es gibt die gesetzliche und private Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung zählt zu den Sozialversicherungen und muss verpflichtend von jedem Arbeitgeber für seine Angestellten zur Abdeckung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abgeschlossen werden. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt also alle Erkrankungen und Unfallrisiken ab, die mit der Berufstätigkeit in Verbindung stehen. Deutsche Arbeitnehmer sind damit auf dem direkten Arbeitsweg und im Betrieb über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Bei der privaten Unfallversicherung handelt es sich hingegen um eine freiwillige private Versicherung.

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Mit einer privaten Unfallversicherung werden Folgen und Risiken von Unfällen im privaten Bereich abgedeckt

Die private Unfallversicherung wird vom Versicherungsnehmer bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen.

Mit einer privaten Unfallversicherung werden Folgen und Risiken von Unfällen im privaten Bereich abgedeckt. Zu den Hauptaufgaben der privaten Unfallversicherung zählt die finanzielle Absicherung im Invaliditätsfall als Folge eines Unfalls. Die private Unfallversicherung leistet eine einmalige, vertraglich vereinbarte Versicherungssumme oder alternativ eine Rente für den Invaliditätsfall. Viele private Unfallversicherungen bieten über diese Invaliditätsleistung hinaus weitere Optionen wie die Übernahme von Bergungskosten, ein Krankenhaustagegeld und eine Kurkostenbeihilfe an.

Die private Unfallversicherung greift immer dann, wenn der Versicherungsnehmer durch einen plötzlich eintretenden Unfall eine Gesundheitsschädigung erleidet – weltweit und 24 Stunden am Tag.

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Gesetzliche und private Unfallversicherung: Wer zahlt was?

Die gesetzliche und private Unfallversicherung haben mit Ausnahme ihres Namens nicht viel miteinander gemeinsam.

Auch ihr Leistungsspektrum unterscheidet sich voneinander. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung handelt es sich grundsätzlich um eine Pflichtversicherung, die von Otto von Bismarck zur Abdeckung von Arbeitsunfällen und auch Berufskrankheiten eingeführt wurde.
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung leisten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unter anderem Hinterbliebenenrenten, Pflegegeld, Verletztenrenten und Sachleistungen wie ärztliche Behandlungen, häusliche Krankenpflege und Rehabilitationsmaßnahmen. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt zum Tragen, wenn ein Arbeitnehmer im Job einen Unfall erlitten hat oder an einer berufsbedingten Krankheit leidet.
In letzterem Fall kommt es teilweise zu einer Überschneidung der Leistungsbereiche von Kranken- und Unfallversicherung, die von den Trägern untereinander ausgeglichen wird.
Die private Unfallversicherung deckt ausschließlich Unfälle und keine Krankheiten oder Krankheitsfolgen ab.

Das Leistungsspektrum der privaten Unfallversicherung umfasst grundsätzlich alle Unfälle, die weltweit und zu jeder Zeit passieren.

Im Invaliditätsfall wird auf Basis der Gliedertaxe meist eine einmalige Kapitalsumme ausgeschüttet. Weiterhin können Sie auch weitere Leistungsbereiche optional in Ihre private Unfallversicherung einschließen: Die Versicherer bieten hier unter anderem ein Krankenhaustagegeld und die Übernahme kosmetischer Operationen an. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Die private Unfallversicherung umfasst den Invaliditätsfall als Unfallfolge, während die Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Invalidität als Krankheitsfolge umfasst.

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