Dies kann durch einen Unfall in Ausübung Ihres Berufes passieren.
Die meisten Unfälle ereignen sich jedoch im privaten Bereich.
Teilweise werden Sie durch banale Überschätzungen, wie dem Sturz von einer Leiter, ausgelöst. Unfälle, die Sie durch einen ausgeübten
Sport erleiden oder Verkehrsunfälle, die in keinerlei Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, sind weitere Beispiele für
Unfälle privater Natur.
Eine Unfallversicherung zahlt dann, wenn auf Ihren Körper plötzlich von außen eine Kraft einwirkt, die zu einer Gesundheitsschädigung führt.
Nicht versichert sind Unfälle, die durch körperliche Beeinträchtigungen, sozusagen von innen heraus stattfinden.
Erleiden Sie einen Unfall durch einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall, wird die Unfallversicherung eine Leistung verweigern.
Dasselbe gilt für Unfälle durch Trunkenheit oder Bewusstseinsstörungen, die durch Medikamente oder Drogen zustande kommen.
Infektionen und Vergiftungen gelten ebenfalls nicht als Unfälle.
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Die Leistungen der Unfallversicherung sollen sicherstellen, dass Sie nach einem Unfall, der Sie dauerhaft gesundheitlich einschränkt, abgesichert sind.
Nicht nur die gesundheitliche Rehabilitation, sondern auch die finanziellen Einbußen durch den Einkommensverlust, werden übernommen.
Unter Umständen muss auch Ihre Wohnung oder Ihr Haus behindertengerecht umgebaut werden. Die Höhe von Einmalzahlungen oder regelmäßiger
lebenslanger Leistungen hängen vom Invaliditätsgrad ab, der durch den Unfall entstand.
Kommt ein Versicherungsnehmer zu Tode,
gibt es eine Absicherung für die Hinterbliebenen.
In ihr sind alle Arbeitnehmer versichert sowie Kindergartenkinder, Schüler oder Studenten auf dem Weg zu Ihrer Einrichtung.
Die sogenannten Wegeunfälle sind Unfälle auf dem Weg zur oder von Ihrer Arbeitsstätte sowie Wege in Ihrer Pause,
wenn Sie sich etwas zu essen kaufen möchten. Weichen Sie von dem direkten Weg ab, um zum Beispiel einen Besuch zu machen,
sind Sie nicht versichert.
Der gesetzliche Versicherungsschutz setzt erst wieder ein, wenn Sie sich zurück auf dem
ursprünglichen Nachhauseweg befinden. Ausnahmen bilden Umwege, die durch eine Baustelle verursacht wurden oder weil
Sie Mitglied in einer Fahrgemeinschaft sind.
Es ist sehr zu empfehlen, eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Sie ist wesentlich umfangreicher als die gesetzliche Versicherung, da sie keine zeitliche Begrenzung hat. Und sie versichert die Folgen eines Unfalls in jedem Bereich, ob beruflich oder privat. Freiberufler, Hausfrauen, Kinder und Rentner, die keinen Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besitzen, sollten auf jeden Fall eine private Unfallversicherung abschließen. Und auch für Arbeitnehmer lohnt sich diese Zusatzversicherung, da Leistungen wie die Kosten für einen Kuraufenthalt oder kosmetische Operationen vereinbart werden können. Einige Versicherer zahlen sogar, wenn Verletzungen wie ein Bänderriss durch einen großen Kraftaufwand des Versicherungsnehmers selbst und nicht durch eine äußere Kraft entstanden sind.