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Versicherungen-Lexikon

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Lexikon

Altersgrenze

Als Altersgrenze wird die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres als Voraussetzung für einen Rentenanspruch bezeichnet. Die Regelaltersgrenze liegt beim 65. Lebensjahr. Bestimmte Altersrenten können bereits mit dem 60. oder 63. Lebensjahr bezogen werden. Diese Altersgrenzen werden stufenweise auf die Regelaltersgrenze von 65 Jahren bzw. für die Altersrente wegen Schwerbehinderung auf das 63. Lebensjahr angehoben. Die vorzeitige Inanspruchnahme mit Rentenabschlägen ist möglich.