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Versicherungen-Lexikon

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Lexikon

Altersrente - gesetzlich

Rentenleistung, die gezahlt wird, wenn der Versicherte den vereinbarten Zeitpunkt des Rentenbeginns erlebt.
Für jede Rentenart der Gesetzlichen Rentenversicherung gelten unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen und Altersgrenzen. Gesetzliche Altersrenten beginnen in der Regel mit Vollendung des 65. Lebensjahres und können, mit Ausnahme von Sonderregelungen in der knappschaftlichen Rentenversicherung, frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Bei Inanspruchnahme vor dem 65. Lebensjahr müssen in Abhängigkeit von der Altersrentenart lebenslange Abschläge in Kauf genommen werden.

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