Deutschlands großes Onlinevergleichsportal - Bekannt aus Presse, Funk und Fernsehen
Das Original
seit 2001
Vergleich vieler Testsieger mit
Extra-Vorteil und Onlinerabatt
TARIFCHECK24 Vorteile
  • Kostenlos & unverbindlich
  • Hohe Einsparungen möglich
  • Vielfältiges Vergleichsangebot
  • Hoher Informationsgehalt
  • Bester Kundenservice
Newsletter
Webmiles
Der Versicherungsver-
gleicher mit Bonus-Garantie » Weiter...
Wir feiern
10-jährigen
Geburtstag!

Feiern Sie mit uns: Es warten tolle
Sonderaktionen, Gewinnspiele
und Preise auf Sie! » Weiter...

CHECK24 Netzwerk-Partner

Private Krankenversicherung

Geburtsdatum
Branche, Tätigkeit
Geschlecht
Auswahl »
A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

Versicherungen-Lexikon

Schriftgröße Schriftgröße Schriftgröße
Seite drucken
Lexikon

Alterungsrückstellung

Durch das neue Versicherungsrecht wird den PKV-Unternehmen vorgeschrieben, 80 Prozent ihrer gesamten freien Überzinsen aus der Alterungsrückstellung zur Beitragsentlastung im Alter zu verwenden, jedoch nicht mehr als 2,5 Prozent der vorhandenen Alterungsrückstellungen. Die eine Hälfte dieser Mittel, auch soweit sie aus den Zinsen jüngerer Versicherter stammt, wird ausschließlich zur Beitragsermäßigung oder -begrenzung eventueller Beitragserhöhungen bei den schon heute "alten" Versicherten verwandt. Die zweite Hälfte dient allen Versicherten zum Aufbau einer Anwartschaft und Beitragsentlastung im Alter.