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Versicherungen-Lexikon

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Lexikon

Annahme des Vertrages

Bevor der Versicherer einem Vertragsabschluss zustimmt, wird der Antrag des Versicherungsnehmers geprüft. Wenn der Versicherer nach erfolgter Antragsprüfung mit dem Versicherungsnehmer einen rechtswirksamen Vertrag eingehen möchte, ist der Antrag angenommen. Der Versicherungsnehmer erhält dann vom Versicherer eine Annahmebestätigung. Der Vertragsabschluss kann aber auch durch die Ausfertigung des Versicherungsscheins bestätigt werden.