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Versicherungen-Lexikon

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Lexikon

Annahmefrist

Der Versicherungsnehmer ist bis zum Ablauf der Annahmefrist an den Versicherungsantrag gebunden. Die Annahme- oder Bindefrist, ist aus dem Antragsformular bzw. aus den AVB ersichtlich. Das Versicherungsunternehmen hat dadurch die Möglichkeit einer Risikoprüfung. Die Frist kann vom Versicherer voll ausgeschöpft werden. Wenn ein Versicherungsunternehmen die Annahme eines Vertrages erst nach Ablauf der Annahmefrist bestätigt, so ist das ein neuer Antrag, der erneut vom Antragsteller bestätigt werden muss. Bei der Lebensversicherung beginnt die Frist in der Regel mit dem Tag der ärztlichen Untersuchung oder mit dem Tag der Antragstellung.