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Informationspflicht gegenüber dem Versicherer. In der Regel hat der Versicherungsnehmer die Informationspflichten (z.B. Angaben im Antrag, Änderung der Anschrift oder des Beitragszahlungskontos bzw. Meldung des Leistungsfalls) zu erfüllen. Aber auch ein abweichender Versicherter und ein Bezugsberechtigter kann eine eigenständige Anzeigepflicht haben.