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Versicherungen-Lexikon

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Lexikon

Arbeitnehmer Höhe der Tagegeldversicherung

das versicherte Tagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.
Die Berechnung des versicherbaren Tagegeldes ist meist in den Tarifbedingungen oder im Tarif näher spezifiziert. Beim Arbeitnehmer ergibt sich das Nettoeinkommen aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Sozialabgaben sowie der Einkommens- und Kirchensteuer; beim Selbständigen oder Freiberufler ist die exakte Einkommensermittlung hingegen problematisch, insbesondere dann, falls es sich um eine Neugründung handelt bzw. keine Vergangenheitswerte vorliegen. Teilweise dürfen zur Ermittlung des versicherbaren Tagegeldes zum Nettoeinkommen auch Beiträge zur Kranken- und/oder Rentenversicherung hinzugerechnet werden. Der versicherbare Tagegeldsatz ergibt sich dann als 1/30stel des aus der Addition von Nettoeinkommen, Kranken- und/oder Rentenversicherungsbeitrages berechneten Monatsbedarfes.

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