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Die Aufschubzeit entspricht der Zeitspanne zwischen dem formellen Versicherungsbeginn und dem Beginn der Rentenzahlung, wenn eine Verrentung der Lebensversicherung vereinbart ist. Während dieser Zeit ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Beitrag zu zahlen und das Versicherungsunternehmen verpflichtet, den Versicherungsschutz zu erbringen.