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Die Ausbildungsversicherung dient der Absicherung der Berufsausbildung der Kinder. Beitragszahler und Versicherter ist in der Regel ein Elternteil. Bei vorzeitigem Tod des Beitragszahlers, läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Die Leistung aus der Ausbildungsversicherung wird zum vereinbarten Termin fällig. Stirbt das Kind vor Vertragsende, kann eine andere Person begünstigt werden