Deutschlands großes Onlinevergleichsportal - Bekannt aus Presse, Funk und Fernsehen
Das Original
seit 2001
Vergleich vieler Testsieger mit
Extra-Vorteil und Onlinerabatt
TARIFCHECK24 Vorteile
  • Kostenlos & unverbindlich
  • Hohe Einsparungen möglich
  • Vielfältiges Vergleichsangebot
  • Hoher Informationsgehalt
  • Bester Kundenservice
Newsletter
Webmiles
Der Versicherungsver-
gleicher mit Bonus-Garantie » Weiter...
Wir feiern
10-jährigen
Geburtstag!

Feiern Sie mit uns: Es warten tolle
Sonderaktionen, Gewinnspiele
und Preise auf Sie! » Weiter...

CHECK24 Netzwerk-Partner

Berufsunfähigkeit

Berufsstatus
Tätigkeitsschwerpunkt
Geburtsdatum
Auswahl »
A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

Versicherungen-Lexikon

Schriftgröße Schriftgröße Schriftgröße
Seite drucken
Lexikon

Ausschlussklausel

Nach dem VVG und den Versicherungsbedingungen sind bestimmte Risikofälle von der Versicherung ausgeschlossen. Zusätzlich können für die einzelne Versicherung weitere Ausschlüsse vereinbart werden. Die Bedingungsmäßigen Ausschlüsse umfassen zum einen, nicht kalkulierbare Risiken, z. B. Kriegsgefahr, Unfall infolge von Geistesstörungen und zum anderen, subjektive Risiken, beispielsweise Selbstmord, vorsätzliches Herbeiführen der Berufsunfähigkeit.

In der Berufsunfähigkeits-Versicherung ist es mitunter notwendig bereits bestehende Schäden oder bestimmte Gefahren, aus dem Versicherungsschutz mittels einer besonderen Klausel, auszuschließen.

Ferner wird zuweilen aus risikotechnischen Gründen bei bestimmten Berufsgruppen, z. B. im musischen und sportlichen Bereich, der Berufsunfähigkeitsschutz auf die Erwerbsunfähigkeit beschränkt.