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Versicherungen-Lexikon

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Lexikon

Beitragsentlastung der PKV-Versicherten im Alter

Der PKV-Beitrag richtet sich u.a. nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand. Für die zu erwartenden, altersbedingten Mehraufwendungen wird in jüngeren Jahren des Versicherten ein Teil des Beitrages in die so genannte Alterungsrückstellung eingestellt und verzinst. Außerdem hat der Versicherer in der Krankheitskosten- und freiwilligen Pflegekrankenversicherung (Pflegekosten- und Pflegetagegeldtarife) der Alterungsrückstellung zusätzlich 90% der auf die Alterungsrückstellung der betroffenen Tarife entfallenden überrechnungsmäßigen Zinsen jährlich gutzuschreiben. In der freiwilligen Pflegetagegeldversicherung kann eine bedingungsgemäße Leistungserhöhung vorgenommen werden.

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