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Versicherungen-Lexikon

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Lexikon

Betriebliche Altersversorgung

Sie ist eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers. Die Direktversicherung ist die übliche Form der betrieblichen Altersversorgung in Klein- und Mittelbetrieben. Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben seiner Mitarbeiter ab und zahlt die Beiträge an das Versicherungsunternehmen. Im Versicherungsfall erhalten der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen dann das Geld direkt vom Lebensversicherungsunternehmen. Mit einer Rückdeckungsversicherung lassen sich Versorgungszusagen (Pensionszusage) des Arbeitgebers absichern. Im Versicherungsfall erhält zunächst der Betrieb das Geld von der Lebensversicherung und gibt es dann an den Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebene weiter. Besonders vorteilhaft ist es hier, Gruppen- oder Sammelversicherungen abzuschließen.

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