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Versicherungen-Lexikon

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Lexikon

Einmalbeitrag

Unter Einmalbeitrag ist zu verstehen, dass in der Lebensversicherung, der Beitrag bei Vertragsabschluß in einer Summe bezahlt wird. Häufig wird z.B. bei Eintritt in den Ruhestand eine sofort beginnende Rentenversicherung abgeschlossen, indem alle Beiträge auf einmal bezahlt werden. Auch eine Kapitallebensversicherung kann gegen Einmalbeitrag abgeschlossen werden. Hierzu müssen allerdings steuerliche Belange beachtet werden.

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