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Versicherungen-Lexikon

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Lexikon

Härtefallregelung in der GKV

Einkommensschwache Personen werden auf Antrag in der GKV von Zuzahlungen befreit. Als einkommensschwach gelten Personen, deren Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 40% der monatlichen Bezugsgröße (Grenzwert) nicht überschreiten bzw. zum Lebensunterhalt staatliche Leistungen beziehen. Dabei wird das gesamte Haushaltseinkommen berücksichtigt.

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